23. Juni 2026
IHK: Reformen und Wachstumspolitik notwendig
Die Rentenkommission hat ihre Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt.
Dazu gehören ein stärkerer Bezug des Renteneintrittsalters zur Lebenserwartung, das Auslaufen der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, eine höhere Kapitaldeckung, Änderungen bei Minijobs sowie eine breitere Basis von Beitragszahlern. Auch Selbstständige ohne berufsständische Absicherung sollen künftig verpflichtend in die Rentenversicherung einbezogen werden.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt, dass die Bundesregierung zentrale Zukunftsfragen der Rentenpolitik aufgreift. Es sei schon ein Wert an sich, dass in der Bundesregierung Einigkeit darüber bestehe, dass Reformdruck herrsche, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes: „Wir haben das Phänomen des Reformstaus hinlänglich betrachtet. Es ist gut, dass jetzt etwas in Bewegung kommt. Entscheidend ist aber, dass daraus eine echte Reform wird und nicht nur die Suche nach neuen Beitragszahlern.“
Aus Sicht der IHK-Organisation ist der Stopp der Frühverrentung ein wichtiges Signal. So ist in einem Papier der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu lesen: „Hier geht es jedes Jahr um 250.000 Menschen, die dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Das entlastet alle Beitrags- und Einzahler zugleich immerhin um zehn Milliarden Euro jährlich. Sinnvoll sind die vorgeschlagenen Verbesserungen, um Härtefälle abzufedern. So bleibt die Reform verantwortbar und ökonomisch konsequent.“
Beim geplanten Einbezug von Selbstständigen mahnt die IHK Kassel-Marburg Augenmaß an: „Selbstständige benötigen fraglos eine Altersvorsorge. Ihr unternehmerisches Engagement darf aber nicht ausgebremst werden. Bei der Absicherungspflicht kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Mit unserer Spitzenorganisation DIHK halten wir unter anderem Schonzeiten für Existenzgründer, unbürokratische Verfahren zur Beitragsberechnung und -zahlung sowie die Möglichkeit, bei Nachweis einer eigenen Vorsorge die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersetzen, für erforderlich. Eine Pflichtmitgliedschaft ohne Opt-out-Optionen lehnen wir grundsätzlich ab“, so Dr. Klein-Zirbes. Eine größere Beitragsbasis könne die Rentenkasse kurz- und mittelfristig entlasten. Sie löse aber nicht die strukturelle Frage, wie die Rente dauerhaft auf Demografie, steigende Lebenserwartung und weniger Beitragszahler pro Rentner reagiert.
Auch bei den Minijobs warnt die IHK-Organisation vor übereilten Einschnitten. Gerade Handel, Gastronomie und viele Dienstleister sind auf flexible Beschäftigungsformen angewiesen, etwa bei Saisonspitzen, Veranstaltungen oder kurzfristigen Personalengpässen. „Wer Minijobs verändert, muss praktikable Alternativen für flexible Zusatz- und Mehrarbeit schaffen“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Er betont: „Für ein nachhaltig finanziertes Rentensystem brauchen wir echte Reformschritte und vor allem eine Wirtschaft, die wieder auf den Wachstumspfad kommt. Beides gehört zusammen.“
