Pressemeldung Nr. 14 vom 23.03.2023

IHK Düsseldorf zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Mettmann

Geplante Gewerbesteuererhöhung kontraproduktiv - Wirtschaftsstandort muss gerade jetzt gesichert werden
In ihrem aktuellen Haushaltsplanentwurf 2023 schlägt die Verwaltung der Stadt Mettmann der Politik vor, die Hebesätze für die Gewerbesteuer um 75 Prozentpunkte und für die Grundsteuer B (Grundstücke) um 50 Prozentpunkte zu erhöhen. Zudem soll der Grundsteuerhebesatz laut Verwaltung in den Jahren 2024 bis 2026 um jeweils 25 Prozentpunkte erhöht werden.
Die IHK Düsseldorf weist in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf deutlich auf die negativen Auswirkungen der geplanten Steuererhöhung für den Wirtschaftsstandort Mettmann hin. „Die örtlichen Unternehmen sind nicht nur gute Gewerbe- und Grundsteuerzahler, sondern wichtige Arbeitgeber in der Kreisstadt. Darum sollte das oberste Ziel von Rat und Verwaltung sein, die Unternehmen mit wirtschaftsfreundlichen Entscheidungen an den Standort zu binden und so Arbeitsplätze zu sichern“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf. 
Der Vorschlag kommt zu einer Zeit, in der Unternehmen auf Landes- sowie auf Bundesebene finanziell unterstützt werden, damit sie international wettbewerbsfähig bleiben und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft schultern können. Die IHK Düsseldorf weist daher darauf hin, dass eine geplante Erhöhung der Gewerbesteuer dem kommunalen Wirtschaftsstandort mehr schaden als nützen würde. „Mit einer Gewerbesteuererhöhung belastet die Stadt die lokale Wirtschaft zusätzlich. Gerade jetzt, wo die Unternehmen weiterhin unter Engpässen bei Rohstoffen, Materialien und Vorprodukten, einer inflationsbedingten deutlichen Kaufkraftminderung und rückläufiger Nachfrage nach Industrieprodukten leiden“, so Berghausen weiter. Dass die Unternehmen im Kreis Mettmann weiterhin einen Konjunkturabschwung im Laufe des Jahres erwarten und weniger investieren, zeigt auch die jüngste Konjunkturumfrage der IHK.
Statt in einer solchen Lage Steuern zu erhöhen, ist es sinnvoller, neue Ideen umzusetzen, die dem Standort nützen“, begründet Berghausen abschließend. Die IHK deshalb schlägt vor, das im Süden des Stadtgebietes liegende ehemalige Kalkabbaugebiet für eine hochwertige und nachhaltige touristische Nutzung freizugeben. Dies könnte der Mettmanner Innenstadt neue Impulse geben und zusätzliche Umsätze in Einzelhandel und Gastronomie generieren. Wie erfolgreich eine touristisch/sportliche Nutzung eines ehemaligen Abbaugebietes aussehen kann, zeigt das Beispiel der Langenfelder Wassersportanlage. Mit dem richtigen Investor könnten so zusätzliche Gewerbesteuerzahlungen in die Stadt fließen.
Für die IHK steht fest: Politik und Verwaltung Mettmanns haben jetzt noch die Chance, durch kluge, weitsichtige, zum Teil jedoch schmerzhafte Entscheidungen mittelfristig die Struktur des Haushaltes durch Kostensenkungen, höhere Deckungsbeiträge, eine intensivere Wirtschaftspolitik und daraus folgend höhere Gewerbesteuererträge selbstbestimmt zu ändern. Dabei ist die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht nötig. Zumal keine weitere Kommune des Kreises in diesem Jahr den Gewerbesteuerhebesatz anhebt – auch nicht die benachbarte Landeshauptstadt Düsseldorf. Sofern zur Änderung der Haushaltsstruktur Wirtschaftsflächen entwickelt und (re-)aktiviert werden müssen, bietet die IHK ihre Mitarbeit und Unterstützung an.