Erhebung

Verpflichtendes Monitoring für Energieerzeuger, -verteiler und -speicherung

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben die öffentliche Konsultation für das Energiemonitoring 2024 gestartet. Diese läuft bis zum 26. April 2024. Das Monitoring soll den beiden Behörden ermöglichen, die Markttransparenz für den Strom- und den Gasbereich zu prüfen.
Grundsätzlich besteht für alle Unternehmen nach § 35 EnWG bzw. § 77 Abs. 3 MsbG sowie § 48 Abs. 3 GWB die gesetzliche Verpflichtung, am Monitoring teilzunehmen. Für das Monitoring Energie sind folgende  Unternehmen relevant:
  • Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen
  • Betreiber von Elektrizitätsspeichern
  • Netzbetreiber (ÜNB und FNB)
  • Verteilernetzbetreiber (Elektrizität und Gas)
  • Betreiber von Untertagegasspeicheranlagen
  • Elektrizitätslieferanten
  • Gaslieferanten und Gashändler
  • Messstellenbetreiber (Elektrizität und Gas)
Weitere Informationen und die Fragebögen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Quelle: DIHK