IHKplus 02/2022

Neuer Sachkundenachweis für Spielhallen

Am 1. Juli 2021 ist bundesweit der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, der verschiedene Neuregelungen mit sich bringt.
Neben der verpflichtenden Teilnahme aller Spielhallen und auch aller gastronomischen Betriebe am Spieler-Sperrsystem OASIS ist die zweite besonders wichtige Neuerung der Sachkundenachweis, den Betreiber:innen und Leiter:innen zahlreicher Spielhallen erbringen müssen. Nordrhein-Westfalen hat die Aufgaben den Industrie- und Handelskammern übertragen, die wiederum die Arbeit regional verteilt haben. Die IHK Köln hat die entsprechenden Schulungen und Prüfungen Anfang 2022 nicht nur für ihre eigenen Mitgliedsunternehmen, sondern auch für die der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Siegen und Wuppertal-Solingen-Remscheid übernommen.
„Wir freuen uns sehr, dass diese Aufgabe, um die wir uns intensiv bemüht haben, den IHKs übertragen wurde. Sie bringen beste Voraussetzungen dafür mit, unter anderem die profunden Erfahrungen im Bereich Unterrichtungen und Prüfungen, nicht zuletzt im thematisch eng verwandten Bereich der Automatenaufsteller. Außerdem sind wir als Körperschaft öffentlichen Rechts zu Wettbewerbsneutralität und Transparenz verpflichtet“, sagt Annette Schwirten, Gewerberechtsexpertin der IHK Köln.

Nachweis bis Ende 2022 notwendig

Der Sachkundenachweis muss bis Ende 2022 erbracht werden, die IHK Köln bietet entsprechend Schulungstermine an. Die notwendige Unterrichtung ist durchaus umfangreich und findet an zwei Tagen mit jeweils sieben Unterrichtsstunden à 45 Minuten statt. Die neue Verpflichtung soll vor allem dazu dienen, dass sich die Betreiber:innen und Leiter:innen der Spielhallen der mit dem Spielbetrieb verbundenen Gefahren besonders bewusst werden.
Der Gesetzgeber will mit dem Glücksspielstaatsvertrag vorrangig Spielsüchtige schützen. Dazu dient auch das Sperrsystem OASIS, an das künftig alle Betriebe angeschlossen sein müssen. Die Spielbetriebe sind entsprechend verpflichtet, jede/-n Spielwillige/-n mit der Sperrdatei abzugleichen und nur diejenigen zuzulassen, die dort nicht registriert sind.
Annette Schwirten
Leiterin Unternehmensservice
Weiterbildung