IHKplus 02/2022

Hilfe für Digitalisierung im Handel

Das Land hat eine neue Förderrunde mit Zuschüssen für Unternehmen gestartet, die in die Digitalisierung ihres Geschäftes investieren wollen. Neben dem Einzelhandel können auch Hotellerie, Gastronomie und Tourismus von diesem Programm profitieren.
Dorothee Lehmann ist noch heute sehr froh, dass sie 2020 das Sonderprogramm des Landes NRW für Digitalisierung im Handel in Anspruch genommen hat.
Die Inhaberin eines feinen Käse-Geschäftes in Köln hätte sich sonst den Aufbau eines attraktiven Webshops nicht leisten können. „Die Förderung war der perfekte Anschub“, sagt die Händlerin, eine von wenigen „Fromelièren“ im Rheinland, die das traditionelle Handwerk der Käseherstellung selbst auf einer Alm in der Schweiz gelernt hat. Mit der Förderung konnte Dorothee Lehmann eine neue Homepage mit allen Produkten inklusive Fotos und Texten zu Ursprung und Historie des jeweiligen Produkts erstellen, die kurz vor Weihnachten 2020 online ging. Und das brachte dem Geschäft namens „Käseglück“ gerade im ersten Corona-Winter große Vorteile, denn die Kundinnen und Kunden konnten sich online umsehen und bestellen und kamen dann oft nur noch ganz kurz in den Laden im Stadtteil Dellbrück, um die Ware abzuholen. „Damit konnten wir die Verweildauer auf zwei bis drei Minuten verkürzen und alle Kundinnen und Kunden trotz der Zugangsbeschränkungen ohne große Wartezeiten bedienen“, berichtet die Inhaberin.

Neue Interessentenkreise

Abgesehen davon kann ein solcher Webshop natürlich auch neue Interessentenkreise erschließen. Das Land setzt die Reihe der Digital-Förderprogramme nun fort. In Kooperation mit den IHKs in NRW und anderen Partnern eröffnet die Landesregierung eine neue Förderrunde, um den stationären Handel weiter zu unterstützen. Der Förderaufruf unter dem Titel „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken –  NRW-Digitalzuschuss Handel“ ist am 1. Februar gestartet. Das Programm richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um ihr Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln.
Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 Euro begrenzt. Gefördert werden zum Beispiel Software-Lizenzen und digitale Tools, aber auch beispielsweise Ausstattungen für die Produktfotografie, digitale Kassensysteme oder Weiterbildungsmaßnahmen. „Das Programm kann sehr attraktiv sein für kleinere Unternehmen, besonders in der Corona-Zeit, wo viele Händlerinnen und Händler aufgrund von Umsatzeinbußen kaum in die digitale Entwicklung investieren können. Investitionen in die digitale Sichtbarkeit werden auch in Zukunft sehr wichtig bleiben“, sagt Tim Ospalski, Leiter Handel der IHK Köln, die ihrerseits mit vielerlei Maßnahmen den stationären Handel bei der Zukunftssicherung unterstützt (siehe Infokasten). Anträge für die Fördermittel können online unter www.digihandel.nrw gestellt werden.

Förderung auch für Gastronomie und Tourismus

Ein ähnliches Förderprogramm ist Anfang des Jahres für Hotellerie, Gastronomie und touristische Betriebe gestartet. Auch hier ist der nicht rückzahlbare Zuschuss auf 2.000 Euro begrenzt. Unterstützt werden Maßnahmen wie die Erstellung oder der Relaunch einer Website, digitale Bestell- oder Bezahlvorgänge am Point of Sale, digitale Kundenberatung beispielsweise über VR-Headsets oder auch Programmierleistungen. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Antragstellung gibt es auf www.tour-hotel-gastro.nrw
Die Käsespezialistin Dorothee Lehmann ist übrigens gerade dabei, einen neuen Förderantrag beim Land zu stellen. Dabei geht es um die jetzt geforderten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an den Registrierkassen. Das ist ein weiteres Beispiel der vielfältigen Förderprogramme, mit denen Einzelhändler:innen und auch Unternehmer:innen aus anderen Branchen ihre digitale Entwicklung vorantreiben können.
IHK-Angebote zur Digitalisierung in Unternehmen
Die IHK Köln bietet Unternehmen aus ihrem Kammerbezirk zahlreiche Services beim Thema Digitalisierung. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmenssprechstunde Digitalisierung. Immer am letzten Freitag des Quartals erklären Expert:innen, wie Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen funktionieren kann, analysieren Unternehmensprozesse oder informieren über innovative Technologien.     
In einer Online-Veranstaltung gemeinsam mit der ST@RT HÜRTH GmbH in formiert IHK-Digitalexperte Dieter Schiefer am 10. Februar über Fördermöglichkeiten von Digitalisierung in Unternehmen und bietet einen Überblick über Anlaufstellen, Programme und Zuschüsse. 

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