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Neues Industrie- und Handelskammergesetz in Kraft getreten
Am 11. August 2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Es trat demnach am 12. August 2021 in Kraft. Damit werden die Kompetenzen der Industrie- und Handelskammern und der Dachorganisation an vielen Stellen konkretisiert. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der
Webseite des DIHK.