IHK-Umweltnachrichten

4/2024 (vom 2. Mai 2024)
Immer am ersten Mittwoch im Monat erscheinen die IHK-Umweltnachrichten (früherer Name: Umwelt-Dienst-IHK). Sie informieren über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Energie, Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie Arbeitsschutz. Sie beinhalten alle IHK-Newsletter des Vormonats aus diesen Themenbereichen.
Bitte klicken Sie bei Interesse auf die jeweiligen Überschriften für Detail-Informationen.

Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ist seit  15. April 2024 online. Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung verlängert

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet bestimmte Hersteller, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.

Eine neue EU-Richtlinie verbietet mittelfristig viele werbende Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Waren oder Dienstleistungen, wenn diese nicht detailliert nachgewiesen werden können.

Sie können herausragende Leistungen im Klima- und Umweltschutz nachweisen? Bewerben Sie sich jetzt für den Umweltmanagement-Preis in drei verschiedenen Kategorien. Einsendeschluss ist der 28. Juni.

Die Wirtschaftsförderung Region Freiburg stellt allen örtlichen Unternehmen ab sofort Angebote zur Effizienzsteigerung zur Verfügung. Bis zum Jahresende sollen möglichst viele Betriebe von unbürokratischen Sensibilisierungs- und Beratungsangeboten profitieren. 

Auf Grundlage des §111g Abs. 1 EnWG plant die Bundesnetzagentur die Entwicklung einer skalierfähigen Datenschnittstelle zur Erhebung energiewirtschaftlicher Daten.

3/2024 (vom 3. April 2024)
Übersicht über arbeitsschutz- und umweltrechtliche Anforderungen 

Der Green-AI Hub Mittelstand soll den KMU die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) näherbringen. Die Initiative will die Erforschung, Entwicklung und Erprobung ressourcenschonender KI-Technologien vorantreiben.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, und die Zeit drängt. Was konkret zu tun ist und was realisierbar erscheint, wurde von der Prognos AG im Auftrag des BWIHK in einer umfangreichen Studie beleuchtet.

Am 29. Februar wurde die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung“ im Bundesgesetzblatt I Nr. 66 verkündet. Sie enthält im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung von europäischen Vorgaben (besten verfügbaren Techniken) und dazu Neuformulierungen bestimmter Anhänge.

EENergy ist ein von der EU finanziertes Projekt, das europaweit 900 x 10.000 Euro als Zuschuss an KMU weiterreicht, die Maßnahmen umsetzen möchten, mit denen ihr Energieverbrauch und folglich der CO₂-Fußabdruck verringert wird. 

Die 10-teilige Online-Veranstaltungsreihe startet am 17. April 2024.

In fünf Webinaren werden verschiedene Aspekte der Treibhausgasbilanzierung und -berichterstattung betrachtet.

2/2024 (vom 6. März 2024)
Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Betroffen sind u. a. die Betreiber von Klima- und Kälteanlagen.

Gesucht werden Unternehmen, die Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung planen, kürzlich umgesetzt haben oder Vorreiter bei der klimaneutralen Wärmeversorgung sein möchten.

Die Marktabfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer und Verteilernetzbetreiber (VNB) zu sammeln.

Im Rahmen des "Electricity Report 2024" hat die Internationale Energieagentur eine gründliche Analyse der aktuellen Marktentwicklungen vorgestellt.

1/2024 (vom 7. Februar 2024)
Die „Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen“ wurde in geänderter Form neu veröffentlicht.

Die Liste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" wurde erneut um fünf Einträge erweitert. Daraus resultieren ggf. Informationspflichten längs der Lieferkette.

Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.

Immer mehr Unternehmen möchten als ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ihren Treibhausgasfußabdruck bestimmen. Hierfür gibt es viele Angebote auf dem Markt. 

Die IHK-Organisation im Land hat eine Stromstudie erarbeiten lassen, um Folgen und Herausforderungen der Energiewende für Baden-Württemberg faktenbasiert bewerten zu können. 

Durch eine inflationsbedingte Anpassung der EU-Rechnungslegungsrichtline verschiebt sich der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD).

Die VAG vergibt im Auftrag der Stadt Freiburg gemeinsam mit den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald das MobilSiegel an Unternehmen, die Maßnahmen für nachhaltige betriebliche Mobilität umsetzen.

Am 5.01.2024 ist die 21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden.

Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat ihre Broschüre über die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie Ende 2023 aktualisiert. WEEE steht für „Waste of Electric or Electronic Equipment”.

Kurz vor Jahresschluss wurde die überarbeitete Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die Unternehmen berücksichtigen müssen.

Zum 1. Januar 2024 ist der Spitzenausgleich im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz ausgelaufen. Auch die Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht mehr vollständig steuerbefreit.

Im nationalen Emissionshandel soll der Preis für Kohlendioxid (CO2)-Zertifikate 2024 deutlich steigen – von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Ursprünglich sollte der Preis auf 40 Euro pro Tonne CO2 angehoben werden; die zusätzliche Erhöhung ist Bestandteil des am 13. Dezember 2023 verkündeten Haushaltskompromisses.

12/2023 (vom 3. Januar 2024)
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) empfiehlt Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen.

Die Regelungen für Kunststoffe werden immer umfassender: Künftig muss auch eine Plastik-Abgabe an die EU von Unternehmen finanziert werden.

Unternehmen, die unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen, müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren. Dies wird voraussichtlich ab April technisch möglich sein.

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien müssen ab 2024 eine verdoppelte Grundgebühr an Stiftung EAR bezahlen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert über die Klimaschutzverträge und die Wasserstoff-Netzplanung. Hierzu ein Update: Die Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge starten erst 2024.

Zum 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches auch die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorsieht. Die für die Datenmeldung im Gesetz genannte Frist wird durch das BMWK für sechs Monate ausgesetzt.

11/2023 (vom 6. Dezember 2023)
15 Unternehmen haben das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte KLIMAfit Programm erfolgreich abgeschlossen.

Mit der jüngsten Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes wird festgelegt, dass „SCIP-Meldungen“ direkt in die ECHA-Datenbank vorgenommen werden müssen.

Die Bundesregierung entlastet stromintensive Unternehmen. Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten, von 2026 an stehen sie unter einem Vorbehalt einer Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt.

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Gute Beispiele aus den Unternehmen gesucht: Beim 15. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis werden praktische Lösungen präsentiert, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz schützen.

Zum 1. November 2023 gab es diverse Änderungen bei den Förderungen, z.B. neue Nachhaltigkeitskriterien bei Biogas und neue Nachweise bei erneuerbarem Wasserstoff. Es kann auch zu nachträglichen Änderungen kommen.

Das bundesweite Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) bietet mit dem KlimaGuide ein interaktives Nachschlagewerk und Tool zur Maßnahmenplanung im Klimaschutz an. Die Mitgliedschaft im UNK ist kostenfrei. 

10/2023 (vom 1. November 2023)
In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützt. Im Fokus stehen vor allem Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender.

Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind in der ersten Runde bis 15. November 2023 möglich, danach jeweils bis zum Ende des 1. und des 3. Quartals.

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, einen REACH-Beschränkungsvorschlag für bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen auszuarbeiten, die derzeit auf der Zulassungsliste für besonders besorgniserregende Stoffe stehen.

Höhere Anforderungen auch an Unternehmen bringt die Gesetzesnovelle mit sich, die am 18. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Von der ab 17.10.2023 geltenden REACH-Änderung betroffen können unter anderem Kunststoffgranulate für Sportplätze, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel oder Medizinprodukte sein.

Die IHK Südlicher Oberrhein übernimmt die Trägerschaft für ein neues Netzwerk für Unternehmen, koordiniert von Umwelttechnik BW.

9/2023 (vom 4. Oktober 2023)
Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen. Ansatzweise gilt der Überblick auch für anderweitige genehmigungspflichtige Vorhaben.

Ergebnisse des bundesweiten DIHK-Energiewendebarometers 2023 und Auswertung auf baden-württembergischer Ebene

Der Förderwettbewerb ist akteur-, sektor- und technologieoffen und zielt vor allem auf investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Am 17.08.2023 hat die EU-Kommission die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems darlegt.

8/2023 (vom 6. September 2023)
Ziel der Änderungen ist, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Dächern und Gebäuden weiter zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, z. B. beim Anlagenzertifikat.

Die DIHK hat ihre Übersicht über die Regelungen beim Inverkehrbringen verpackter Ware in den einzelnen EU-Staaten aktualisiert und im August 2023 neu veröffentlicht.

Im Juli 2023 sind zwei kurze Verordnungen im EU-Amtsblatt L 176 veröffentlicht worden, die im Rahmen der CLP-Verordnung als „19. ATP“ und „20. ATP“ bezeichnet werden. Dies sind jeweils Verordnungen mit „adaptions zu technical progress“.

Am 1. August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die kleinen Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) begrüßt die Verordnung an sich, aber sieht wie auch andere Bau-Verbände Korrekturbedarf.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. 

Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 wurde aktualisiert. Die in der Fortschreibung verankerten Maßnahmen umfassen die gesamte Wertschöpfungskette für die nächsten Jahre. In der Phase des Markthochlaufs soll nicht nur grüner Wasserstoff, sondern auch kohlenstoffarmer blauer, türkiser und oranger Wasserstoff gefördert werden. 

7/2023 (vom 2. August 2023)
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat das Förderprogramm REKOWI (ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Baden-Württemberg) aufgelegt, um einen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen zu leisten und die Unternehmen im Land beim Übergang zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaftsweise zu unterstützen.
Entlang der Strecken des TEN-V-Kernnetzes sollen bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für Elektroautos mit einer Mindestladeleistung von 400 kW aufgestellt werden müssen und die Ladeleistung des Netzes bis 2028 auf 600 kW steigen. Für Lkw und Busse müssen alle 120 Kilometer Ladestationen bereitstehen. Schiffskraftstoffe sollen zudem nachhaltiger werden.

Die Europäische Kommission hat durch einen delegierten Rechtsakt die Kriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff definiert. Diese sind am 10. Juli 2023 in Kraft getreten. Damit gelten erstmals Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff beziehungsweise erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs).

Formaldehyd in Innenräumen sowie in Fahrzeugen wird strenger reglementiert, um gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen.

Am 28. Juli 2023 ist die neue EU-Batterieverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Einige Regelungen traten am 18. August, einige treten nach sechs Monaten und einige nach zum Teil mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft.

Die DIHK hat ein Konzept entwickelt, um elektrischen Strom mit intelligenten Ansätzen bezahlbar zu halten und um Anreize für nachhaltige Kostensenkungen mit Klimakomponenten zu setzen. Der Ansatz der StromPartnerschaft der DIHK zielt nicht nur auf einzelne besonders betroffene Unternehmen ab, sondern soll über eine massive Angebotsausweitung beim Strom sowohl  Produzenten wie Dienstleistern zugute kommen.

6/2023 (vom 5. Juli 2023)
Die novellierte Verordnung setzt europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Ende Juni 2023 tritt die „Verordnung (EU) 2023/1132 vom 8. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, die Beschränkungen unterliegen“ in Kraft.

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vergibt 2023 Fördermittel für innovative und modellhafte Klimaschutzprojekte, bei denen der schonendere Umgang mit wichtigen Ressourcen, wie Wasser, Kunststoffen, Konsumgütern und wichtigen Rohstoffen gefördert, der Ressourcenverbrauch reduziert und Abfälle vermieden oder deutlich vermindert werden.

Am 1. August 2023 wird die vor zwei Jahren verkündete Ersatzbaustoffverordnung in Kraft treten, die bis dahin nochmals geringfügig geändert werden soll.

5/2023 (vom 7. Juni 2023)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben. Ziel ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten.

Die aktualisierte Fassung des ZVEI-Leitfadens berücksichtigt die Änderungen durch das ADR 2023.

Bestimmte Hersteller müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen bzw. der Produkte selbst in der Pflicht, bei „Tüten und Folienverpackungen" dagegen deren Befüller mit Lebensmittel.

Das Merkblatt des Umweltministeriums wurde im Mai 2023 geringfügig korrigiert. Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall veröffentlicht hierzu einen Leitfaden.

Sie planen den Bau einer Elektrolyse-Anlage für Wasserstoff? Dann können Sie den kostenlosen Elektrolyse-Rechner der TH Köln nutzen.

Der Import von bleihaltigen PVC-Produkten wird weitgehend verboten. Um PVC-Recycling weiter zu ermöglichen, werden komplizierte Sonderregelungen festgelegt.

4/2023 (vom 3. Mai 2023)
Für eine ganze Reihe von Geräten kommen mit einer zweijährigen Übergangsfrist neue Anforderungen an den Energieverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand. Die Verordnung wird zum 9. Mai 2025 wirksam.

Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird.

Eine Unterteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen hätte große Auswirkungen auf Unternehmen, denn neben voraussichtlich höheren Strompreisen in Süddeutschland kämen auch Anpassungen bspw. bei Stromlieferverträgen auf sie zu.

Die DIHK ergänzt ihre kürzlich veröffentlichte Verpackungsbroschüre zu den Regelungen in Europa in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) um Informationen zur Bevollmächtigungsregelung für Verpackungen in Österreich.

Die EU führt einige zusätzliche Gefahrenklassen für Gefahrstoffe mit bestimmten Eigenschaften ein. Sie weicht damit vom internationalen GHS ab, aber will sich in den dortigen Gremien für eine Angleichung einsetzen.

Mit dem am 30. März 2023 gestarteten Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen mit einer installierten Leistung ab 100 kWp mit bis zu 40 Prozent.

Hinweis: Sie können sich auch in einen separaten E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, der nur dazu verwendet wird, einmal im Monat einen Hinweis auf die neu veröffentlichte Ausgabe der IHK-Umweltnachrichten zu geben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Petra Laumen, petra.laumen@freiburg.ihk.de, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.