Förderprogramm REKOWI

Förderprogramm für ein ressourcenschonendes und kreislauforientiertes Wirtschaften

Ziele und Inhalte des Förderprogramms

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat das Förderprogramm REKOWI (ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Baden-Württemberg) aufgelegt, um einen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Ressourcen zu leisten und die Unternehmen im Land beim Übergang zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaftsweise zu unterstützen.
Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Millionen Euro für den Zeitraum bis 2025.
Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Förderbausteine:

Förderbaustein 1: Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie

Die Potenzialanalysen sollen Hemmnisse identifizieren, die Unternehmen aktuell ein ressourcenschonenderes und/oder kreislauforientiertes Wirtschaften erschweren. Sie sollen Lösungsansätze entwickeln und Entwicklungsbedarfe aufzeigen. Dabei liegt der Fokus immer auf Branchen oder Themenfeldern, die für Baden-Württemberg relevant sind.
In Machbarkeitsstudien sollen Vorhaben einzelner Unternehmen gefördert werden, die konkrete Lösungsansätze für ein ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in dem entsprechenden Unternehmen identifizieren.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent für die industrielle Förderung  und 25 Prozent für die experimentelle Entwicklung (jeweils zusätzlich KMU-Bonus von bis zu 10% für mittlere bzw. 20% für kleine Unternehmen möglich) in einer maximalen Höhe von 400.000 € und fällt unter die De-minimis-Beihilfen.

Förderbaustein 2: Kooperationsprojekte

Dieser Förderbaustein richtet sich an Verbundvorhaben, also Kooperationen verschiedener Partner miteinander. Die Partner, welche aus Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und Verwaltung kommen können, entwickeln konkrete Maßnahmen für ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Unternehmen und bereiten die Umsetzung dieser Maßnahmen vor. Es werden nachhaltige Strukturen geschaffen, die langfristig zu einer ressourcenschonenderen und kreislauforientierten Wirtschaft beitragen.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent (zusätzlich KMU-Bonus von bis zu 10% für mittlere bzw. 20% für kleine Unternehmen möglich) in einer maximalen Höhe von 80.000 € und fällt unter die De-minimis-Beihilfen.

Antragsstellung, Antragsfrist und Antragsformulare

Die Projekte des ersten Förderbausteins sollen maximal acht Monate laufen und spätestens zum 31. Juli 2024 abgeschlossen sein. Projekte des zweiten Förderbausteins dürfen eine Laufzeit von bis zu 18 Monate haben und sollen spätestens zum 31. Juli 2025 abgeschlossen werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die begutachtungsfähigen Unterlagen (Projektskizzen) sind von den Antragstellern beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen. Projekte des Förderbaustein 1 müssen die Projektskizzen bis zum 31. August 2023, Projekte des Förderbaustein 2 bis zum 28. September 2023 einreichen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.
Die Antrags-Formulare, Ansprechpartner und auch Informationen zu einem Beratungstermin finden Sie unter:

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