Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich

Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.
Im Zuge der Einigung im Haushaltsausschuss des Bundestags ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) für folgende Programme ab sofort wieder möglich:
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderung von E-Lastenrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Weitere Informationen zum BEG finden Sie hier.
(Quelle: BAFA, 19.01.2024)