Erste Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung

Am 1. August 2023 traten die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie die kleinen Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) begrüßt die Verordnung an sich, aber sieht wie auch andere Bau-Verbände Korrekturbedarf.
Denn die EBV beendet das Recycling auf Kieslandschaften und Grundgebirgen – das sind rund 20 % der Fläche Baden-Württembergs. Grund dafür ist, dass nun auch für die besten Materialqualitäten Anforderungen an den Untergrund gestellt werden, obwohl die mineralischen Ersatzbaustoffe nun nach neu entwickelten Verfahren untersucht werden. Das schließt in einigen Regionen wie der Rheinebene oder dem Schwarzwald die Verwendung von Recycling-Baustoffen, Bodenmaterialien und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen auf kiesigem Untergrund zunächst aus: Ausnahmen sind nur durch behördliche Einzelfallbeurteilungen möglich.
Zum anderen sollte nach Einschätzung des ISTE in Kombination mit der Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft ein Produkt- statt Abfallstatus für alle mineralischen Ersatzbaustoffe und deren ggf. verschiedene Materialklassen möglich sein. Das Landesumweltministerium hatte bekanntgegeben, dass das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg (QRB) als Güteüberwachungsgemeinschaft gemäß EBV anerkannt wird und dass QRB-geprüfte Recycling-Baustoffe der Klasse 1 weiterhin unter den gegebenen Voraussetzungen das Ende der Abfalleigenschaft erlangen können. Die EBV-Materialklasse RC-1 ersetzt den in Baden-Württemberg bisher geltenden Zuordnungswert für das Baustoffrecyclingmaterial Z 1.1. Dies sollte aus Sicht der Branche auch für Bodenmaterial, Gleisschotter und Ziegelmaterial sowie weitere Materialklassen wie RC-2 oder RC-3 möglich sein.
(Quelle: ISTE-Meldung)