Mehrweg-Angebots-Pflicht beim Verkauf von Speisen und Getränken

Seit 01.01.2023 gelten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes für den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Die DIHK hat dazu hier ein Merkblatt auf seiner Homepage veröffentlicht, das einen Überblick über die Gesamtthematik gibt.
Ergänzend dazu wird auf ein weiteres Merkblatt des baden-württembergischen Umweltministeriums hingewiesen, das seit Anfang November 2022 vorliegt und im Mai 2023 leicht korrigiert wurde. Es enthält einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten. Es ist über diesen Link auf der Homepage des Ministeriums zu finden. Geändert wurde auf Seite 1 und Seite 11, was dort jeweils erläutert wird.
Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im Mai 2023 einen Leitfaden zur Thematik veröffentlicht, der auf der LAGA-Homepage hier abrufbar ist.