Leitfaden zur Genehmigung von Elektrolyseuren veröffentlicht

Das Land Baden-Württemberg hat einen Leitfaden für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren veröffentlicht.
Was bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren beachtet werden muss, fasst ein neuer Leitfaden (PDF) des Umweltministeriums Baden-Württemberg und der Plattform H2BW zusammen.
Für den Hochlauf einer zukunftsfesten Wasserstoffwirtschaft ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff eine Grundvoraussetzung. Neben der notwendigen Infrastruktur kommt der lokalen Erzeugung von Wasserstoff dabei eine entscheidende Rolle zu. Dies kann durch Elektrolyseanlagen beziehungsweise Elektrolyseure erfolgen, deren Errichtung und Betrieb zuerst durch Landesbehörden genehmigt werden muss. Um mehr Orientierung im Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zu schaffen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gemeinsam mit der Plattform H2BW einen Leitfaden veröffentlicht. Er dient als Handlungshilfe bei der Genehmigung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff und geht dabei insbesondere auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg ein.
Der 30-seitige Leitfaden ist unterteilt in:
1. Allgemeines
2. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
3. Wasserrecht
4. Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
5. Bauplanungsrecht
6. Naturschutz
7. Betreiberpflichten und regelmäßige Überprüfungen
8. Anhang I Erforderliche Unterlagen BImSchG-Antrag
9. Anhang II Mögliche notwendige Unterlagen zur Bewertung arbeitsschutz- und betriebssicherheitsrechtlicher Belange
10. Glossar
Der Leitfaden „Genehmigung und Überwachung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff in Baden-Württemberg“ ist hier auf der Ministeriums-Homepage abrufbar.
(Quelle: Land Baden-Württemberg)