19. und 20. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht

Im Juli 2023 sind zwei kurze Verordnungen im EU-Amtsblatt L 176 veröffentlicht worden, die im Rahmen der CLP-Verordnung als „19. ATP“ und „20. ATP“ bezeichnet werden. Dies sind jeweils Verordnungen mit „adaptions zu technical progress“:
19. ATP: Delegierte Verordnung (EU) 2023/1434 vom 25. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen hinsichtlich der Anfügung von Anmerkungen in Anhang VI Teil 1 Abschnitt 1.1.3 zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Konkret werden damit folgende Anmerkungen ergänzt:
  • X: Die Einstufung in die Gefahrenklasse(n) dieses Eintrags beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften der Stoffbestandteile, die allen Stoffen in diesem Eintrag gemein ist. Die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe des Eintrags hängen außerdem von den Eigenschaften der Bestandteile ab, die nicht allen Stoffen der Gruppe gemein sind. Letztere müssen bewertet werden, um festzustellen, ob eine strengere Einstufung (d. h. eine höhere Kategorie) oder eine umfassendere Einstufung (stärkere Differenzierung, Zielorgane und/oder Gefahrenhinweise) in die Gefahrenklasse(n) des Eintrags angewandt werden sollte.“
  • 11: Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner als reproduktionstoxisch eingestufter Borverbindungen des Gemischs, wie es in den Verkehr gebracht wird, mindestens 0,3 % beträgt.
  • 12: Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner Stoffe dieses Eintrags in dem Gemisch, wie es in den Verkehr gebracht wird, dem geltenden allgemeinen Konzentrationsgrenzwert für die zugewiesene Kategorie oder einem in diesem Eintrag angegebenen spezifischen Konzentrationsgrenzwert entspricht oder diesen überschreitet.
Mit der 20. ATP werden diese neuen Anmerkungen ganz bestimmten Stoffen zugeordnet, die bereits aus der Überschrift der Verordnung ersichtlich sind:
20. ATP: Delegierte Verordnung (EU) 2023/1435 vom 2. Mai 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen hinsichtlich der Änderung von Anhang VI Teil 3 in Bezug auf die Einträge für 2-Ethylhexansäure und ihre Salze, Borsäure, Dibortrioxid, Tetrabordinatriumheptaoxid Hydrat, Dinatriumtetraborat wasserfrei, Orthoborsäure Natriumsalz, Dinatriumtetraborat-Decahydrat und Dinatriumtetraborat-Pentahydrat
Verbindlich wird die 20. ATP nach rund 18-monatiger Übergangsfrist am 1.02.2025. Beide Verordnungen sind über die obigen Links im EU-Amtsblatt abrufbar.