EU-Parlament stimmt für mehr Ladestationen

Das Parlament befürwortet neue Vorschriften zu mehr Tankstellen für alternative Kraftstoffe für Pkw und Lkw, leicht bedienbaren Ladestationen und umweltfreundlicheren Schiffskraftstoffen.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, den CO2-Ausstoß des Verkehrs zu senken. Sie gehören zu dem Gesetzespaket „Fit für 55“, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 verringern will.
Mehr leicht bedienbare Ladestationen
Das EU-Parlament will, dass entlang der Strecken des TEN-V-Kernnetzes (im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein betrifft dies die A5) bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für Elektroautos mit einer Mindestladeleistung von 400 kW aufgestellt werden müssen und dass die Ladeleistung des Netzes bis 2028 auf 600 kW steigen soll. Für Lkw und Busse müssen alle 120 Kilometer Ladestationen bereitstehen. Sie sollten bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen der EU (ebenfalls A5) installiert werden und je nach Straße eine Ladeleistung von 1400 bis 2800 kW haben. Die EU-Staaten haben außerdem dafür zu sorgen, dass bis 2031 entlang des TEN-V-Kernnetzes mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen eingerichtet werden.
Wer ein mit alternativen Kraftstoffen angetriebenes Fahrzeug auflädt oder betankt, muss die Möglichkeit haben, an Ladestationen bzw. Tankstellen auf einfache Weise zu bezahlen (d. h. mit Zahlungskarten oder kontaktlosen Geräten, ohne ein Abonnement abschließen zu müssen). Der Preis für die jeweiligen Kraftstoffe muss pro kWh, pro Kilogramm oder pro Minute bzw. Ladevorgang angegeben werden. Die Abgeordneten verlangen, dass die Kommission bis 2027 eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe einrichtet, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeiten oder den Preis an den verschiedenen Ladestationen bzw. Tankstellen bietet.
Nachhaltigere Schiffskraftstoffe
Schiffe sollen ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zurückfahren müssen, indem sie den Anteil der Treibhausgase in ihrer Energiequelle ab 2025 um zwei Prozent und ab 2050 um 80 % unter das Niveau von 2020 senken. Gelten soll dies für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5000, die im Prinzip für 90 % der Schiffs- CO2-Emissionen verantwortlich sind, sowie für die gesamte Energie, die an Bord, in oder zwischen EU-Häfen verbraucht wird und für 50 % der Energie, die auf Fahrten verbraucht wird, bei denen der Abfahrts- oder Ankunftshafen außerhalb der EU oder in EU-Gebieten in äußerster Randlage liegt.
Damit die Luftverschmutzung in den Häfen deutlich abnimmt, müssen Container- und Fahrgastschiffe, die in den großen Häfen in der EU am Kai festgemacht sind, ab 2030 ihren gesamten Strombedarf aus Quellen an Land decken. Als Ziel festgelegt wird, dass ab 2034 zwei Prozent Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz kommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kommission in einem Bericht feststellt, dass im Jahr 2031 der Anteil erneuerbarer Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs am Brennstoffmix weniger als ein Prozent beträgt.
Sofern der Rat beiden Rechtsakten zustimmt, gelten die Vorschriften für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten und die Vorschriften für nachhaltige Schiffskraftstoffe ab dem 1. Januar 2025.
(Quelle: Europäisches Parlament)