ElektroG: Quartalsgebühr wird verdoppelt

Am 11. Dezember 2023 ist die „Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt zum Jahresbeginn 2024 in Kraft und regelt wie bisher die Gebühren, die von allen registrierten „Herstellern“ im Sinne der beiden genannten Gesetze an die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register zu zahlen sind.
Seit einigen Jahren müssen alle registrierten Unternehmen eine Art Grundgebühr bezahlen, die vierteljährlich als Quartalsgebühr erhoben wird. Diese steigt Anfang 2024 von 24,10 Euro auf 43,90 Euro pro Quartal, womit sie sich praktisch verdoppelt. Für alle ganzjährig registrierten Unternehmen fallen damit zumindest 175,60 Euro pro Jahr an!
Die IHK-Organisation hat sich dafür eingesetzt, die (restriktiv gehandhabten) Gebührenbefreiungsmöglichkeiten für ganz kleine Unternehmen auch auf diese Quartalsgebühr auszuweiten, was aber leider kein Gehör fand.
Die Änderungsverordnung mit allen neuen Gebührensätzen ist hier zu finden. Die vollständige Verordnung ist hier veröffentlicht (bis Ende 2023 noch mit den bisherigen Gebührensätzen).