Update Klimaschutzverträge (KSV) und Bitte an H2-Nutzer

Neues zu Klimaschutzverträgen und zur Wasserstoff-Netzplanung

Update zum ersten Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge

Die Vorbereitungen des ersten Gebotsverfahrens sind in vollem Gange. Drei von vier Sprint-Zyklen sind erfolgreich abgeschlossen. Im Oktober werden die Vorbereitungen des ersten Gebotsverfahrens finalisiert. Wann das BMWK das erste Gebotsverfahren durch die Veröffentlichung des Förderaufrufs dann tatsächlich starten kann, hängt davon ab, wie schnell die finale Abstimmung (insbesondere im Ressortkreis und mit der Europäischen Kommission) gelingt. Dazu stehen Institutionen seit fast einem Jahr in einem konstruktiven Austausch und das BMWK arbeitet an einem schnellen Start. Letztlich steht leider noch kein verlässlicher Termin fest. 
Das BMWK am 08. Dezember 2023:
Auch wenn wir alle Unterlagen vorbereitet und inzwischen mit der Europäischen Kommission ein grundsätzliches Einverständnis erzielt haben, hat uns das BVerfG-Urteil v. 15.11.23 vorerst die Finanzierungsgrundlage genommen. Aus diesem Grund haben wir auch die finale Ressortabstimmung noch nicht durchführen können. Wir tun jedoch weiterhin alles dafür, dass das erste Gebotsverfahren möglichst zeitnah kommt.
Die Frist, um Anträge im ersten Gebotsverfahren abzugeben, wird voraussichtlich 3 Monate ab Veröffentlichung des Förderaufrufs betragen. Das BMWK beabsichtigt, zumindest die Teilnehmer des vorbereitenden Verfahrens so bald wie möglich über Änderungen und Festlegungen zu unterrichten, damit diese ihre  Anträge für das erste Gebotsverfahren vorbereiten können bzw. umgekehrt wissen, dass ihr Antrag voraussichtlich im ersten Gebotsverfahren nicht förderfähig ist oder berücksichtigt werden kann. 

Wasserstoff-Netzplanung

Für die H2-Netzplanung benötigt das BMWK Ihre Projektdaten – soweit Sie einen Anschluss an das H2-Netz wünschen – um sie mit dem geplanten H2-Kernnetz abzugleichen. Leider dürfen die Daten (etwa aus dem vorbereitenden Verfahren) ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an die Fernleitungsnetzbetreiber weitergeben werden. Wenn Sie Interesse an einer Einbeziehung Ihres Projekts haben, wird um die genannte Zustimmung und folgende Daten gebeten, die sodann an die Fernleitungsnetzbetreiber weitergeleitet wird:
  • PLZ
  • Sektor
  • gewünschte Anschlussleistung ans Wasserstoffnetz (als oberer Heizwert in GW)
  • den avisierten Beginn der H2-Pipeline-Nutzung (in der Form Monat/Jahr, also z. B. für diesen September 9/2023)
  • geplanter Jahresverbrauch an Wasserstoff 2027, 2030, 2032, 2035, 2040 und 2045 (in GWh)
Rückmeldung bitte bis zum 13.10.23 an ptj-ksv@fz-juelich.de (nicht: an klimaschutzvertraege@bmwk.bund.de).