EU Ökodesign-Anforderungen

Für eine ganze Reihe von Geräten kommen mit einer zweijährigen Übergangsfrist neue Anforderungen an den Energieverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand. Die Verordnung gilt ab 9. Mai 2025. Als Inverkehrbringer sollten Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen.
Die komplette Verordnung mit der Liste der betroffenen Geräte können Sie hier einsehen.

Energieeffizienzanforderungen

  • Die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand darf 0,50 W nicht übersteigen, nach zwei Jahren (2027) ist die Grenze 0,30 W.
  • im Bereitschaftszustand darf 0,50 W nicht überschritten werden, wenn es nur eine Reaktivierungsfunktion ist. In Verbindung mit einer Informations- oder Statusanzeige darf 0,80 W nicht überschritten werden, mit Ausnahme von Haushaltswäschetrocknern. Hier beträgt der zulässige Wert 1,00 W.
  • Im vernetzten Bereitschaftsbetrieb dürfen HiNA-Geräte (vernetztes Gerät mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit) und Geräte mit HiNA-Funktionen 8,0 W nicht überschreiten. Ab 2027 gelten 7,0 W. Andere vernetzte Geräte dürfen 2, 0 W nicht überschreiten. Diese Grenzwerte gelten nicht für Großformatdruckgeräte sowie Desktop-Thin-Clients, Workstations, mobile Workstations und Small-Scale-Server.

Funktionsanforderungen

  • Verfügbarkeit des Aus-Zustands und des Bereitschaftszustands: Soweit mit der Verwendung vereinbar muss das Gerät entweder in den Aus-Zustand, Bereitschaftszustand oder einen anderen Zustand versetzt werden können, in dem die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus- oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden.
  • Stromsparfunktion bei allen Geräten mit Ausnahme vernetzter Geräte: Alle Geräte müssen eine Stromsparfunktion aufweisen, wenn dies mit der vorgesehenen Verwendung vereinbar ist. Das Gerät muss innerhalb kürzester Zeit nach der Verwendung automatisch in diesen Zustand versetzt werden. Die Zeitspanne darf 20 Minuten nicht überschreiten. Ausnahmen gelten bei Haushaltskaffeemaschinen.
  • Stromsparfunktion bei vernetzten Geräten: Soweit dies mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, muss das Gerät eine Stromsparfunktion aufweisen. Die Stromsparfunktion muss für alle Netzwerk-Ports verfügbar sein. Auch hier gilt die 20 Minuten Regel. Wichtig: Der Angabe “Standby”-(-Betrieb) darf nicht verwendet werden, um diese Anforderungen zu umgehen.

Informationsanforderungen

Die Handbücher für Endnutzer:innen und die frei zugänglichen Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten müssen, soweit zutreffend, für alle Geräte folgende Informationen enthalten:
  • Im Bereitschafts- oder Aus-Zustand: Leistungsaufnahme in Watt, auf eine Dezimalstelle gerundet und Dauer bis zum Übergang in den Bereitschaftsbetrieb o. ä.
  • Die Leistungsaufnahme des Geräts im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, wenn alle drahtgebundenen Netzwerk-Ports mit dem Netzwerk verbunden und alle drahtlosen Netzwerk-Ports aktiviert sind
  • Bei Geräten, die ein externes Netzteil benötigen, aber ohne ein solches in Verkehr gebracht werden, muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte Informationen über die technischen Merkmale des Produktmodells des externen Netzteils bereitstellen, das mit diesem Gerät zu verwenden ist.
  • Hinweise zur Aktivierung und Deaktivierung drahtloser Netzwerk-Ports soweit zutreffend.
  • Ebenso ist eine umfassende technische Dokumentation für die Konformitätsbewertung nötig.

Umgehung und Software-Aktualisierungen

Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte darf keine Geräte in Verkehr bringen, die so gestaltet sind, dass sie erkennen können, dass sie geprüft werden, z. B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus und dass sie während der Prüfung automatisch durch eine gezielte Änderung ihrer Leistungsmerkmale reagieren, um einen günstigeren Wert in Bezug auf einen der Parameter in der technischen Dokumentation oder einer sonstigen beigefügten Dokumentation zu erzielen. Das gilt bereits jetzt!
Nach einer Soft- oder Firmware-Aktualisierung dürfen sich die Energieverbräuche des Gerätes nicht verschlechtern, außer die Nutzer:innen geben vor der Aktualisierung ihren ausdrückliche Zustimmung.
Bitte beachten: Dieser Artikel soll Ihnen einen schnellen Überblick bieten und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.