Aktuelles


Die Nachhaltigkeitskriterien beim Einsatz von festen Biomasse-Brennstoffen wurden mit Wirkung seit Mai 2025 erneut geändert.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Lockerung der bestehenden Grünstrom-Kriterien für die Produktion von Wasserstoff mittels Elektrolyse.

Es konkretisiert Speicherbedarfe und -potenziale und geht auf die Forderungen der Branche nach einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und einem langfristig planbaren Marktdesign ein.

Das BMUV hat die Aussetzung der Prüfpflicht und Verlängerung der Meldefrist zur Abgabe der Mengenmeldung angekündigt.

Ein aktueller Überblick sowie zahlreiche aktuelle Verlinkungen zu Rechtsgrundlagen und Hilfeseiten sollen bei der Orientierung zu CBAM helfen.

Ein aktuelles Gutachten analysiert zentrale Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie und des GEG – und zeigt Umsetzungsoptionen für Deutschland auf.

Moderne Energiespeicher eröffnen der Wirtschaft neue Möglichkeiten.

Aufruf zum Einreichen von Förderprojekten in Niedersachsen

Hier finden Sie eine Übersicht zum Netznutzungsentgeltvergleich Strom 2025 des VEA, der die Netzentgelte in Nieder- und Mittelspannung bundesweit vergleicht. Die Tabelle zeigt durchschnittliche Entgelte, prozentuale Veränderungen und eine Rangfolge der Netzbetreiber. Auch 2025 zeigt sich: Netznutzungsentgelte unterscheiden sich regional weiterhin

Die neue Plattform bietet Unternehmen eine kostenfreie, nutzungsfreundliche Lösung, um gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu berichten.

Die Vereinfachungen betreffen die Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), Taxonomie, CO₂-Ausgleichsmechanismus (CBAM) sowie unter anderem den Fonds InvestEU.

Information über den Stand der beiden Ethanol-Verfahren im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung.

Der Clean Industrial Deal soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung der EU zusammenführen.

Mit dem RES-Programm werden deutsche KMU bei der internationalen Verbreitung ihrer klimafreundlichen Energielösungen aktiv unterstützt und finanziell gefördert.

Seit dem 19. Februar 2025 gilt eine vorläufige Einigung über eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und zur Regulierung von Textilabfällen.

Der NZIA stellt die Weichen für mehr europäische Produktion von Netto-Null-Technologien, beispielsweise in den Bereichen Solar, Wind, Batterien und Elektrolyseuren.

Die EFRAG hatte den Auftrag der EU-Kommission erhalten, einen freiwilligen Standard für die mittelbar betroffenen KMU in der Wertschöpfungskette zu entwickeln. Der von EFRAG überarbeitete VSME(Entwurf) wurde Ende Dezember an die EU-Kommission übermittelt.

Der Biodiversity-Check bietet eine Einstieg in die Auseinandersetzung mit Biodiversität und bereitet Unternehmen auf die regulatorischen Anforderungen zu Biodiversität bestmöglich und praxisnah vor.

Die Regierungsfraktionen haben sich mit der CDU/CSU-Fraktion auf Änderungen an mehreren zentralen Energiegesetzen geeinigt.

Ziel ist es, neuartige Ansätze für die Umwandlung von CO2 aus industriellen Punktquellen oder der Atmosphäre untersuchen zu lassen, die entweder bereits bekannte Drop-in Lösungen wesentlich effizienter machen oder völlig neue Produkte und Märkte anvisieren.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Transparenzvorgaben angepasst und die Meldeschwelle nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der AGVO herabgesetzt.

Die neue europäische Verpackungsverordnung bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.

Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

Die monatliche Darstellung soll es ermöglichen, die Entwicklung der Strompreise und der aktuellen Marktsituation für Industriekunden einfach nachzuvollziehen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 28. November bekanntgegeben, dass es freiwillige Zertifizierungssysteme („voluntary schemes“) für RFNBOs unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig akkreditieren könnte.

Auch 2025 treten neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, die Unternehmen in den Bereichen Energie, Umwelt und Innovation beachten müssen.

Ziel der Festlegung ist es, Verbraucher vor überzogenen Erwartungen an Wasserstoff als Energieträger zu schützen und verbindliche Fahrpläne für dessen Integration zu schaffen.

Die Generalzolldirektion hat die Online-Verpflichtung mit einem Schreiben vom 11. Dezember 2024 mitgeteilt.

Ein Herkunftsnachweisregister soll die Herkunft dieser Energieträger nachweisen und dabei Auskunft über deren klimaschonende Erzeugung geben.

Ziel dieser Überarbeitungen ist es, die Zugangshürden zu senken, die Kriterien an die Möglichkeiten der Unternehmen anzupassen und die Fördermöglichkeiten praxisnäher zu gestaltet. Neben dem Zuschuss zu einzelbetrieblichen Investitionen fördern die Richtlinien auch ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen mit bis zu 60 bzw. 65 Prozent.

Das Umweltbundesamt informiert über das Vorgehen hinsichtlich der verspäteten Produktverwaltung.

Das Nationalatlas-Projekt hat Karten und eine Grafik über den aktuellen Stand der Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland sowie über potenzielle Großabnehmer und Sektoren veröffentlicht.

Parallel zu den letzten Arbeiten an der NKWS wurde die Internetpräsenz zum Thema erneuert.

Orientierungshilfe von DIHK, VÖB und UNK zur Transitions- und Finanzierungsplanung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

Der Fortschrittsbericht basiert auf einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), für die mehr als 2.200 deutsche Betriebe in 43 Ländern befragt wurden.

Ziel ist es, durch finanzielle Anreize die Ansiedlung von Großverbrauchern, wie Elektrolyseuren oder Batteriespeichern, in netzdienlichen Regionen zu fördern.

Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) beschlossen. Die Anpassungen betreffen die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung.

Ziel der zweiten Förderrichtlinie, die im Einklang mit der Nationalen Wasserstoffstrategie steht, ist der Aufbau von Importstrukturen für Wasserstoff. Gleichzeitig soll die Förderung einen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und dessen Derivate leisten.

Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, indem sie kleinere Siedlungsgebiete und zusätzliche Schadstoffe einschließt.

Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Beihilfe für Unternehmen, für die aufgrund ihrer stromintensiven Produktionsprozesse ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2- Emissionen besteht.

Die Änderungen können Ende 2024 in Kraft treten und beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.

Der Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zugestimmt.

Aufgrund der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase müssen sich mehr Unternehmen als bisher im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die zugehörige Durchführungsverordnung wurde nun ebenfalls novelliert.

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingerichtete Rohstofffonds startet und ist offen für Bewerbungen.

Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gasen beantwortet. Gleichzeitig hat die EU Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate veröffentlicht.

Darin setzt die Bundesregierung das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B um und führt zudem neue Pflichten für Tätigkeiten mit Asbest ein.

Die Bundesnetzagentur hat ein „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht, in dem die aktuellen Regelungen zu den Netzentgelten für Industriekunden neu ausgestaltet werden sollen.

Hohe Preise und die mangelnde Planbarkeit der Energieversorgung erweisen sich für Unternehmen mehr denn je als Hindernisse für Produktion und Investitionen.

Um den steigenden Wasserstoffbedarf für die Industrie, die Mobilität und den Kraftwerkssektor zu decken, wurde von der Bundesregierung die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate vorgelegt.

Am 15. Dezember hat der Bundestag auch die geplante Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen beschlossen.

Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.

Bevor Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen sich deren Hersteller und Importeure bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) registrieren, für bestimmte Geräte eine Garantie hinterlegen und ihre künftige Entsorgung organisieren.

Das Änderungsgesetz geht nun in das weitere parlamentarische Verfahren und soll noch vor Jahresende 2023 in Kraft treten.

Die EU-Wasserstoffbank soll dazu dienen, den Markthochlauf des Wasserstoffs in der EU voranzutreiben und das Ziel von 10 Millionen Tonnen produziertem Wasserstoff in der EU sowie 10 Millionen Tonnen importiertem grünen Wasserstoff zu fördern.

Die Europäische Kommission hat am 22. April das “essential-use”- Konzept veröffentlicht. Es soll dabei helfen, zu beurteilen, wann es aus gesellschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist, schädlichste Substanzen zu verwenden.

Die novellierte Gewerbeabfallverordung trat am 1. August 2017 in Kraft und löste die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2002 ab.

Die EU-Wasserstoffbank soll dazu dienen, den Markthochlauf des Wasserstoffs in der EU voranzutreiben und das Ziel von 10 Millionen Tonnen produziertem Wasserstoff in der EU sowie 10 Millionen Tonnen importiertem grünen Wasserstoff zu fördern.

Der Begriff Sustainable Finance beschreibt die Umlenkung der Finanzströme in nachhaltige Unternehmen durch Finanzintermediäre, also vor allem Banken. Dabei geht das Konzept der Europäischen Kommission für "Nachhaltigkeit" deutlich über die Verringerung von CO2-Emissionen hinaus.