EU-Umweltrat beschließt Änderung der CLP-Verordnung
Rat der Europäischen Union hat der CLP-Revision final zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union können die Änderungen vrsl. Ende 2024 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.
Die CLP-Verordnung wird in zwei Schritten überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrinen Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen.
Das reguläre Gesetzgebungsverfahren zur CLP-Verordnung passt den Verordnungstext entsprechend an. Zusätzlich werden unter anderem die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe (Artikel 5) um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (sog. MOCS) erweitert. Zudem ergeben sich Änderungen an Vorgaben zur Kennzeichnung (u.a. Schriftgrößen, Faltetiketten, digitale Etikette) und Werbung.
Ein offizieller Gesetzestext liegt noch nicht vor. Die letzte Version aus dem EU-Parlament finden Sie hier: Angenommene Texte - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.
Die Änderungen betreffen neue Einstufungsregeln, Anforderungen an digitale Kennzeichnung und Gestaltung von Etiketten und Werbung.
Den Verordnungstext im Amtsblatt finden Sie hier: Verordnung - EU - 2024/2865 - DE - EUR-Lex
Einen Überblick über die Änderungen fasst der CLP-Helpdesk zusammen: Helpdesk - Homepage - CLP-Revision - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Quelle: DIHK
Stand: 27.11.2024
Stand: 27.11.2024