Energieeffizienzgesetz im Bundestag beschlossen - Die wichtigsten Regelungen
Am 21.09. hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen.
Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober, ggf. noch Ende September, mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es zeitnah in Kraft treten.
Die wichtigsten Regelungen des EnEfG
Energieeffizienzziele
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Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen
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Managementpflichten für Unternehmen
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Anforderungen für Rechenzentren (auch unternehmensintern)
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Abwärme-Verpflichtungen
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Sonstiges
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DIHK-Stellungnahme
Bereits im Juni hat der DIHK seine Stellungnahme zum EnEfG veröffentlicht. Hier sind einige der wichtigsten Punkte dieser Position:
- Die Endenergieeinsparziele können dazu führen, dass dadurch wirtschaftliches Wachstum eingeschränkt wird.
- Die erweiterten Vorgaben für Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme sowie zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen sind unnötige Bürokratie, die in weiten Teilen ohnehin Bestandteil der einschlägigen Normenanforderungen sind, und darum gestrichen werden sollten.
- Es fehlen Impulse, um den Markt für Energiedienstleistungen zu stärken. Eine massive Steigerung der Energieproduktivität lässt sich nur erreichen, wenn Unternehmen entsprechende Hilfe von professionellen Dienstleistern erhalten können.
Quelle:
Stand: 10.10.2023