Nr. 5812494

Chemikalien

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie regelt die sichere Verwendung und Verantwortlichkeiten sowie den Schutz für Mensch und Umwelt in Bezug auf das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in der EU.

Im Zuge der neuen EU-F-Gas-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573) stehen auf nationaler Ebene Anpassungen an. Die Änderungen werden voraussichtlich im Laufe des Aprils in Kraft treten.

Europaflagge © www.pixabay.com

Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der chemischen Industrie in Europa langfristig zu stärken.

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2025/2439 den Geltungsbeginn bestimmter Regelungen der CLP-Revision um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 verschoben.

Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 Maßnahmen im Umwelt- und Chemikalienbereich verabschiedet.

Pipette und Reagenzgläser © Adobe Stock

Mit dem fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes sollen die erweiterten Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Damit werden bereits bestehende Verbote bzgl. Feuerlöschschäumen für bestimmte fluorhaltige Stoffe (z. B. PFOA, PFOS) ergänzt.

Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing) ist mittelfristig in Neuwaren nicht mehr zulässig.

Das von den Behörden aus fünf Mitgliedstaaten aktualisierte Dossier nimmt Erkenntnisse aus den 5.300 Stellungnahmen in acht weiteren Sektoren auf.

Darstellung von Elementverbindungen © Alexandr Rozhkov/123rf.com

Information über den Stand der beiden Ethanol-Verfahren im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung.

Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.

Chemikalien © AdobeStock

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

Gefahrguttransporter © AdobeStock

Die Änderungen können Ende 2024 in Kraft treten und beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.

Aufgrund der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase müssen sich mehr Unternehmen als bisher im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die zugehörige Durchführungsverordnung wurde nun ebenfalls novelliert.

Lupe über dem Schriftzug "Frequently asked Questions" © via www. pixabay.com

Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gasen beantwortet. Gleichzeitig hat die EU Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate veröffentlicht.

© istockphoto.com

Am 25. September hat die EU-Kommission einem Beschränkungsvorschlag zur REACH-Verordnung zugestimmt, der viele Verwendungen von Mikroplastik verbietet, das Produkten bewusst zugesetzt wird.

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie regelt die sichere Verwendung und Verantwortlichkeiten sowie den Schutz für Mensch und Umwelt in Bezug auf das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in der EU.

Hier erhalten Sie Hinweise zur Informationspflicht nach Art. 33 REACH.