Überarbeiteter VSME-Entwurf von EFRAG veröffentlicht

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte den Auftrag der EU-Kommission erhalten, einen freiwilligen Standard für die mittelbar betroffenen KMU in der Wertschöpfungskette zu entwickeln (Voluntary SME-Standard/VSME). Nach Vorlage eines ersten Entwurfs Anfang 2024 wurde dieser konsultiert und im Anschluss nochmals überarbeitet. Im Rahmen der Konsultation wurden die Ergebnisse einer KMU-Arbeitsgruppe sowie der IHK-Konsultation in Form von Stellungnahmen eingebracht. Der von EFRAG überarbeitete VSME(Entwurf) wurde Ende Dezember an die EU-Kommission übermittelt.
Der VSME(Entwurf) bietet nun zwei Module an (für das individuelle Unternehmen oder auf konsolidierter Basis): das Basic Module und das Comprehensive Module. Sie enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
Ein Unternehmen könnte das Basis Modul allein oder das Basis Modul ergänzt mit dem Comprehensive Modul anwenden.
Der Bericht nach dem VSME soll – soweit er auf Anfrage von großen Unternehmen oder Banken erfolgt – jährlich erstellt werden. Wenn das KMU einen Jahresabschluss erstellt, soll der VSME-Bericht zur gleichen Zeit wie der Jahres-/Konzernabschluss beziehungsweise die Finanzberichterstattung zur Verfügung stehen. Das KMU kann entscheiden, ob es seinen Bericht nach dem VSME veröffentlicht. Bestimmte sensible Informationen darf das Unternehmen weglassen, hat jedoch anzugeben, wenn diese Option genutzt wird. Ab dem zweiten Jahr sollen Vergleichszahlen zum Vorjahr in den Bericht aufgenommen werden.
Die zwei Module erwarten einige Angaben seitens des Unternehmens und stellen andere Datenpunkte unter dem "if applicable"-Ansatz. In diesem Fall hat ein KMU, das den VSME anwendet, die Angaben nur vorzunehmen, soweit sie für das KMU einschlägig sind.

Basic Module

Das Basis Modul (Basic Module) richtet sich laut VSME(Entwurf) an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls gliedern sich auf in die Ziffern B1 bis B11. Ergänzend steht ein Leitfaden mit Erläuterungen (Seite 15ff. des Standardentwurfs) zur Verfügung, der Berechnungsbeispiele, Formeln, weiterführende Internetlinks et cetera enthält.
Die Angaben in B1 fordern Informationen, welches Modul vom Unternehmen angewendet wird, ob es auf konsolidierter Ebene oder individueller Ebene genutzt wird und die Nennung der Tochtergesellschaften mit ihrer registrierten Adresse. Angegeben werden soll auch, ob und gegebenenfalls welche bestimmten sensiblen Informationen weggelassen werden. Zudem ist die Rechtsform des KMU, der NACE-Code (Sektor Code für Tätigkeit), Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten in Köpfen oder Vollzeitäquivalente, Land der Haupttätigkeit und Angabe der Orte, an welchen sich signifikante Vermögenswerte befinden und die Angabe der Geolokation von Grundstücken/Standorte, die sich im Eigentum befinden, gemietet oder verwaltet werden, erforderlich. Verfügt das KMU über ein Nachhaltigkeitszertifikat oder ähnliches, so soll es eine kurze Beschreibung des Zertifikats und des Ausstellers, Datum und Rating, soweit gegeben, beifügen.
Zudem soll das Unternehmen kurz spezifische Praktiken, Leitlinien, künftige Initiativen und Ziele beschreiben, die auf eine Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen, falls diese vorhanden sind.
B3 bis B7 sehen verschiedene umweltbezogene Informationen vor. Darunter sind etwa der Gesamtenergieverbrauch aufgegliedert nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energieträgern und die geschätzten direkten und standortbezogenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) anzugeben. Schadstoffemissionen sind nur anzugeben, sofern dies im Umweltmanagement oder Behörden aufgrund von Vorschriften mitgeteilt werden muss. Zudem werden Daten zu Wasserentnahme und Wasserverbrauch sowie Angaben zum Abfall und Recycling und Kreislaufwirtschaft gefordert. Soziale Aspekte werden in B8 bis B10, unter anderem mit der Anzahl der Mitarbeiter, aufgegliedert nach Vertragsarten, Geschlecht, Ländern, zur Vergütung etc., behandelt. B11 befasst sich zudem mit Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung.

Comprehensive Module

Das Comprehensive Modul (Comprehensive Module) sieht in C1 Angaben der wesentlichen Elemente des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrategie vor. Eine Beschreibung der Praktiken, Leitlinien und zukünftigen Initiativen zur Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft enthält C2. Die Abschnitte C3 und C4 umfassen weitere umweltbezogene Angaben, C5 bis C7 soziale Daten und Informationen. C8 und C9 fordern Angaben zu Einkünften aus bestimmten Sektoren sowie zum Geschlechterdiversitätsverhältnis im Leitungs- und Kontrollorgan.
Mögliche Konsultation durch die EU-Kommission und Einfluss der geplanten Omnibus-Deregulierung
Seitens der EU-Kommission wurde verlautbart, dass sie nun doch noch eine Konsultation des VSME(Entwurfs) plant. Es sollen die Mitgliedstaaten, die Europäischen Aufsichtsbehörden, aber auch die Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Bewertungen zum VSME einzureichen. Allerdings ist aufgrund des anstehenden Omnibus-Verfahrens unklar, ob sich die Konsultation verzögert. Im Rahmen des angekündigten Omnibus-Verfahrens sollen u. a. auch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sowie die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) mit dem Ziel einer verhältnismäßigen Regulierung, überarbeitet werden. Vgl. hierzu die Vorschläge der IHK-Organisation.
Eine Überarbeitung von CSRD und ESRS kann auch Auswirkungen auf den VSME(Entwurf) haben. Gleichwohl ist EFRAG dabei, weitere Materialen für den VSME(Entwurf) zu erarbeiten.
Hierzu hat EFRAG ein VSME-Multistakeholderforum einberufen, welches 2–3-mal im Jahr tagt. Ziel des Forums ist es, den VSME europaweit zu bewerben und zu erfahren, welche Maßnahmen (digitale Tools, Übersetzungen, Leitfäden etc.) in den Mitgliedsstaaten bereits existieren bzw. erstellt werden. Der DIHK und Eurochambres sind Mitglieder in dem VSME-Forum.
Link zum aktuellen Stand des VSME: Voluntary reporting standard for SMEs (VSME), Concluded
Quelle: DIHK; VSME
Stand: 17.02.2025