Kabinett beschließt Vorhaben im Energiebereich
Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) beschlossen. Die Anpassungen betreffen die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung.
Ob die Novelle noch bis zu den Neuwahlen abgeschlossen werden kann, bleibt fraglich. Wichtig ist aus der Perspektive der Deutschen Wirtschaft, dass die Regelungen zur Absicherungsverpflichtung umgesetzt werden, die Förderung der Erneuerbaren Energien marktwirtschaftlicher gestaltet wird und dass Anschlussbegehren mit verbindlichen Rückmeldefristen sowie digitalen Verfahren bearbeitet werden. Die Pressemitteilung des BMWK sowie den Referentenentwurf finden Sie hier hier. Eine kurze Zusammenfassung haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Integration erneuerbarer Energien in die Strommärkte
Die Anpassungen des EEG und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen Erzeugungsanlagen eine schnellere und effektivere Integration in die Strommärkte ermöglichen, indem sie ihren Strom eigenständig vermarkten. Dadurch können auch kleinere Anlagen künftig von Netzbetreibern erfasst und bei Bedarf gesteuert werden, wobei für Kleinstanlagen eine nachrangige Berücksichtigung möglich bleibt.
So soll ermöglicht werden, dass die Stromnetze auch mit einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung sicher betrieben werden können und die Versorgung bezahlbar bleibt.
Smart-Meter- und Smart-Grid-Rollout
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) werden optimiert, wodurch deren Verbreitung erleichtert und der Übergang zu einem umfassenden Smart-Grid-Rollout unterstützt wird. Dieser Wandel soll die Nutzung von Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber verbessern und damit die Stabilität und Steuerbarkeit des Energiesystems erhöhen.
Beschleunigung des Netzausbaus und Verbesserung der Verteilernetzstrukturen
Änderungen am Bundesbedarfsplangesetz und an planungsrechtlichen Vorschriften schaffen die Grundlage, um den Netzausbau zu beschleunigen, indem der Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Projekte rechtlich festgelegt werden. Ergänzend sollen Maßnahmen zur Höherauslastung die Nutzung bestehender Übertragungsnetze effizienter gestalten. Im Verteilernetzbereich fördern neue Regelungen darüber hinaus die Digitalisierung und Standardisierung von Netzanschlüssen, wodurch die Transparenz über verfügbare Kapazitäten erhöht wird.
Quelle: DIHK
Stand: 25.11.2024
Stand: 25.11.2024