Bundesnetzagentur schlägt gestaffelte Baukostenzuschüsse für Netzanschlüsse vor
Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier veröffentlicht, das Vorschläge zur Bemessung und Erhebung von Baukostenzuschüssen für neue Netzanschlüsse enthält. Ziel ist es, durch finanzielle Anreize die Ansiedlung von Großverbrauchern, wie Elektrolyseuren oder Batteriespeichern, in netzdienlichen Regionen zu fördern. Dies soll den Ausbau des Stromnetzes effizienter und kostengünstiger gestalten.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Energiewende erfordert umfangreiche Investitionen in das Stromnetz. Baukostenzuschüsse sind eine Einmalzahlung, die Anschlussnehmer für neue oder erweiterte Netzanschlüsse leisten. Sie dienen jedoch weniger der Finanzierung des Gesamtnetzes als vielmehr der Steuerung des Anschlussverhaltens. Das neue Modell soll helfen, Anschlusskapazitäten bewusster zu nutzen und unnötige Netzausbaukosten zu vermeiden.
Neue Staffelung der Baukostenzuschüsse
Laut dem Vorschlag der Bundesnetzagentur sollen künftig Übertragungsnetzbetreiber den BKZ gestaffelt erheben dürfen, je nachdem wie die Netzsituation vor Ort aussieht. Vorgesehen sind fünf Stufen, in der teuersten, wenn vor Ort Netzausbaubedarf besteht, ist der Zuschuss zu 100 Prozent fällig, in der günstigsten ist ein Fünftel des Maximalbetrages zu bezahlen. Dafür hat die Behörde eine Karte erstellt, über die nachzuvollziehen ist, wie hoch der BKZ in der jeweiligen Region ausfällt. Diese zeigt das erwähnte Nord-Süd-Gefälle, wobei der volle BKZ auch in der Hauptstadtregion Berlin und um Frankfurt fällig sein soll, weil dort Netzkapazitäten knapp sind.
Auswirkungen auf unterschiedliche Akteure
Industrieunternehmen und Elektrolyseure: Geringere Zuschüsse in netzdienlichen Regionen können Investitionen in diese Gebiete lenken.
Batteriespeicher: Die Bundesnetzagentur behandelt sie weiterhin als Verbraucher, da auch für ihre Einspeicherung Netzkapazitäten bereitgestellt werden müssen. Die Speicherbranche zeigt sich kritisch gegenüber dem Vorschlag. Ein laufender Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof könnte hier Klarheit schaffen.
Haushalte und Einspeiser: Haushalte in der Niederspannung und Einspeiser, wie Windkraftanlagen, sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Übergangsregelungen und rechtliche Aspekte
Bereits vereinbarte Baukostenzuschüsse für Projekte, die bis 2025 abgeschlossen werden, bleiben unverändert. Das Positionspapier ist rechtlich nicht bindend, bietet jedoch Orientierung für Netzbetreiber und Marktakteure. Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen wären erforderlich, um Einspeiser in die Baukostenzuschüsse einzubeziehen.
Das Positionspapier können Sie unter folgendem Link finden: Bundesnetzagentur - Startseite - Positionspapier zu regionalen Preissignalen für mehr Kosteneffizienz im Übertragungsnetz
Quelle: Bundesnetzagentur
Stand: 25.11.2024
Stand: 25.11.2024