Novellierte Gewerbeabfallverordnung

Trennung unvermeidlich: Seit dem 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Damit wurden die Regelungen zur Trennung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen um neue Pflichten ergänzt. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen gewerblichen hausmüllähnlichen Siedlungsabfällen und solchen, die durch Baumaßnahmen und Abbrucharbeiten angefallen sind. In beiden Fällen muss die Entsorgung nun genauer dokumentiert werden.

Trennung: Was bleibt Restabfall?

Beim „Hausmüll“ eines gewerblichen Betriebes müssen nach wie vor Papier/Pappe/Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle und biologisch abbaubare Abfälle getrennt gesammelt werden. Neu gefordert wird jetzt die Getrennthaltung von Holz, Textilien sowie weiteren Abfällen, die „nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten den Abfällen aus privaten Haushaltungen“ vergleichbar sind. Da dies im Gesetzestext nicht weiter präzisiert wird und von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten abhängt, haben die Abfallerzeuger hier einen relativ großen Entscheidungsspielraum - vor allem, wenn die Mengen gering sind. Ein Zahntechniker beispielsweise, bei dem jede Woche ein fünf Liter Eimer Gipsreste anfällt, kann diese auch nach wie vor im Restmüllbehälter unterbringen.
In Ausnahmefällen können sich Unternehmen auch von der „Getrennthaltungspflicht“ befreien lassen, zum Beispiel wegen räumlicher Enge in Innenstädten.

Dokumentation: Was wurde wohin entsorgt?

Neu verlangt wird außerdem die Dokumentation der Abfallentsorgung. Diese muss nicht eingereicht werden, aber im Unternehmen hinterlegt sein, um gegebenenfalls auf Anfrage der zuständigen Behörde (auch elektronisch) vorgelegt werden zu können.
Ausreichend ist hierbei eine Planskizze oder Fotos des Abfalllagers sowie die Sammlung der Abholscheine und Rechnungen mit den üblichen Angaben (Abfall, Menge, Entsorger etc.). Dort ist dann noch der „beabsichtigte Verbleib“ zu ergänzen - das bedeutet eine entsprechende Bescheinigung desjenigen, der den Abfall übernimmt (Beförderer bzw. Entsorger).