BAFA: Förderung für gewerbliche E-Lastenräder

Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
BAFA empfiehlt Ihnen vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten.
Hinweis
Wenn Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie den Antrag aufrufen: Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern

Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und zusätzlich Unterlagen zu Ihrem Vorgang einreichen wollen, nutzen Sie dafür bitte den sog. Upload-Bereich: Upload-Bereich.

Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten haben und der Zuschuss ausgezahlt werden soll, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen:

Verwendungsnachweiserklärung (Auszahlungsformular) für Anträge, die bis zum 29. Februar 2024 gestellt wurden.
Verwendungsnachweiserklärung (Auszahlungsformular) für Anträge, die ab dem 1. Oktober 2024 gestellt wurden.
Antragsberechtigt sind:
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.
Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, finden Sie hier.
Quelle: BAFA
Stand: 24.01.2025