Fristen
Pflichten nach EnEfG und GEG 2024/2025
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und die Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzen klare Fristen: Bis Ende 2024 und im Laufe des Jahres 2025 stehen wichtige Meldungen und Maßnahmen an. Erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um rechtzeitig und regelkonform zu handeln.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Abwärmeplattform – Handlungsbedarf bis Januar 2025
Die erste Meldung zur Plattform für Abwärme ist bis 1. Januar 2025 abzugeben!
Folgemeldungen: Ab dem Jahr 2025 müssen die Daten jährlich bis zum 31. März übermittelt werden.
Handlungstipp: Stellen Sie sicher, dass die notwendigen Daten über Ihre Abwärme rechtzeitig erfasst und aufbereitet sind. -
Energieeffizienzregister für Rechenzentren
Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik sind besonders betroffen. Neben der Effizienzsteigerung durch Abwärmenutzung müssen Daten zu Energieeinsatz und Abwärmepotenzial gemeldet werden.Dringend für Betreiber ab 500 kW NAL: Die erste Meldung ist bereits bis 15. August 2025 fällig.
Betreiber mit 300–500 kW NAL: Deadline für die Erstmeldung ist 1. Juli 2025. -
Einführung von Managementsystemen bis Juli 2025
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mindestens 7,5 GWh (Stand 17. November 2023) sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 5001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) zu implementieren.Frist für Unternehmen: 18. Juli 2025.
Rechenzentrumsbetreiber ab 300 kW NAL: Managementsysteme müssen bis 1. Juli 2025 eingerichtet sein.
Hinweis: Betreiber von Informationstechnik können das Managementsystem in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrumsbetreiber einführen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäudeautomation nach § 71a GEG – Frist bis 31. Dezember 2024
Gebäudeeigentümer von Nichtwohngebäuden mit großen Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen (ab 290 kW) sind verpflichtet, ihre Gebäude bis zum Jahresende mit modernen Automationssystemen auszustatten. Diese Systeme müssen eine digitale Energieüberwachung, Datentransparenz und Effizienzkontrollen gewährleisten.
Gebäudeeigentümer von Nichtwohngebäuden mit großen Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen (ab 290 kW) sind verpflichtet, ihre Gebäude bis zum Jahresende mit modernen Automationssystemen auszustatten. Diese Systeme müssen eine digitale Energieüberwachung, Datentransparenz und Effizienzkontrollen gewährleisten.