Stronversorgung
Bayernwerk Netz führt neue Kriterien für Netzanschlüsse ein
Die Bayernwerk Netz GmbH führt ein neues, kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren für leistungsstarke Netzanschlussanfragen ein. Das Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die Nachfrage nach elektrischer Leistung die kurzfristig verfügbaren Netzkapazitäten übersteigt.
Für welche Vorhaben gilt das Verfahren?
Das Verfahren gilt nach den derzeit veröffentlichten Angaben für zwei Gruppen:
- Bezugskunden mit einem Leistungsbedarf von mehr als 1.000 Kilowatt.
- Batteriespeicher mit einer Bezugsleistung von mehr als 300 Kilowatt.
Vom Verfahren ausgenommen sind:
- reine Einspeiseanlagen,
- private Haushalte,
- Krankenhäuser,
- Rettungsdienste,
- Bildungseinrichtungen und
- weitere besonders schützenswerte Einrichtungen.
Ob eine Anfrage unter das kriterienbasierte Zuteilungsverfahren fällt, lässt sich über den entsprechenden Check auf der Internetseite der Bayernwerk Netz prüfen. Dort stehen außerdem weitere Informationen zum Verfahren und zum digitalen Antragsprozess zur Verfügung.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Zunächst wird geprüft, ob das Vorhaben in den Anwendungsbereich des Verfahrens fällt. Maßgeblich sind insbesondere die Kundengruppe und die beantragte Bezugsleistung.
Anschließend wird das Projekt anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Dabei werden unter anderem der Entwicklungsstand, die geplante Nutzung der Netzkapazität, die Flexibilität des Vorhabens, der Standort und die regionale Netzsituation betrachtet.
Die bewerteten Projekte werden miteinander verglichen. Die verfügbaren Netzkapazitäten werden anschließend unter Berücksichtigung der Bewertung und der regionalen Netzsituation zugeteilt.
Die Reihenfolge des Eingangs einer Anfrage ist damit nicht mehr das alleinige Kriterium für die Vergabe. Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtheit der veröffentlichten Bewertungskriterien.
Das Verfahren schafft keine zusätzlichen Netzkapazitäten. Es regelt ausschließlich die Verteilung bereits vorhandener oder absehbar verfügbarer Kapazitäten. Der Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze bleibt deshalb weiterhin erforderlich.
Welche Kriterien werden berücksichtigt?
Reifegrad des Projekts
Ein zentrales Kriterium ist der Reifegrad des Vorhabens. Dabei wird betrachtet, wie konkret und fortgeschritten ein Projekt ist.
In die Bewertung können der Stand der Projektplanung, die technische Konkretisierung, die Verbindlichkeit der Planungen und die absehbare Realisierung einfließen. Damit wird ein weit entwickeltes Projekt von einer frühen Projektidee unterschieden, bei der wesentliche Fragen noch offen sind.
Hintergrund ist, dass Netzkapazitäten nicht dauerhaft durch Vorhaben gebunden werden sollen, deren Umsetzung noch unsicher ist.
Effiziente Netznutzung
Ein weiteres Kriterium ist die Frage, wie effizient die beantragte Netzkapazität genutzt werden kann. Dabei wird nicht nur die Höhe des Leistungsbedarfs betrachtet. Relevant ist auch, wie die Leistung im späteren Betrieb eingesetzt wird.
Eine Rolle können dabei spielen:
- die tatsächliche Auslastung,
- zeitliche Schwankungen der Leistungsaufnahme,
- auftretende Lastspitzen und
- der Beitrag zu einer gleichmäßigeren Netzauslastung.
Flexibilitätsbereitschaft
Das Verfahren berücksichtigt außerdem, ob ein Projekt flexibel betrieben werden kann. Flexibilität kann beispielsweise bedeuten, den Strombezug zeitlich zu verschieben, die maximale Leistungsaufnahme zu begrenzen oder Lade- und Entladevorgänge an die Netzsituation anzupassen.
Auch eine vorübergehende Reduzierung der Bezugsleistung oder eine vertraglich vereinbarte Begrenzung in bestimmten Netzsituationen kann dabei eine Rolle spielen. Flexible Anlagen können dazu beitragen, Belastungsspitzen zu reduzieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszunutzen.
Flexibler Netzanschluss
Auch die Möglichkeit eines flexiblen Netzanschlusses kann in die Bewertung einbezogen werden. Bei einem solchen Anschluss steht die maximale Leistung möglicherweise nicht zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt zur Verfügung. Stattdessen kann die Nutzung unter bestimmten technischen oder vertraglichen Bedingungen angepasst werden.
Möglich sind beispielsweise zeitweise Begrenzungen der Anschlussleistung, eine netzabhängige Steuerung oder eine reduzierte Leistung in bestimmten Betriebssituationen. Ein flexibler Anschluss kann dadurch eine frühere oder effizientere Nutzung vorhandener Netzkapazitäten ermöglichen.
Co-Location und gemeinsame Anschlussnutzung
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit einer Co-Location. Darunter wird die gemeinsame Nutzung eines Netzanschlusspunktes durch mehrere Anlagen oder Funktionen verstanden.
Bei Batteriespeichern kann beispielsweise geprüft werden, ob eine gemeinsame Nutzung mit einer bestehenden oder geplanten Anlage möglich ist. Betrachtet werden können dabei die gemeinsame Nutzung des Netzanschlusspunktes und der vorhandenen Infrastruktur sowie eine abgestimmte Betriebsführung mehrerer Anlagen.
Dadurch kann der zusätzliche Bedarf an Netzanschlusskapazität möglicherweise geringer ausfallen.
Lokale Gebundenheit
Berücksichtigt wird außerdem, wie stark ein Vorhaben an einen bestimmten Standort gebunden ist. Manche Projekte sind aus technischen, wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Gründen an einen bestimmten Standort gebunden. Andere Vorhaben könnten grundsätzlich auch an einem anderen Standort umgesetzt werden.
Dieses Kriterium kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn mehrere Vorhaben um Kapazitäten am selben Netzpunkt oder in derselben Region konkurrieren.
Regionalszenario der Netzausbauplanung
Ein weiteres Kriterium ist das Regionalszenario, das der Netzausbauplanung zugrunde liegt. Dabei wird die voraussichtliche Entwicklung der jeweiligen Region betrachtet.
Einbezogen werden können unter anderem:
- die erwartete Entwicklung des Stromverbrauchs,
- geplante industrielle Ansiedlungen,
- der Ausbau von Ladeinfrastruktur,
- die Entwicklung elektrischer Wärmeanwendungen,
- der Zubau von Erzeugungsanlagen,
- die Entwicklung von Batteriespeichern,
- die vorhandene Netzinfrastruktur und
- geplante Netzausbaumaßnahmen.
Ein Projekt wird damit nicht ausschließlich anhand seines eigenen Leistungsbedarfs bewertet. Berücksichtigt wird auch, in welchem regionalen Umfeld es liegt und wie es in die voraussichtliche Entwicklung des Stromnetzes passt.
Ab wann gilt das Verfahren?
Das kriterienbasierte Zuteilungsverfahren gilt nach den veröffentlichten Informationen ab sofort für die genannten Bezugskunden und Batteriespeicher oberhalb der festgelegten Schwellenwerte.
Das digitale Antragsportal soll am 12. Oktober 2026 freigeschaltet werden.
Da es sich um ein Pilotverfahren handelt, will die Bayernwerk Netz Erfahrungen aus der praktischen Anwendung sammeln. In die weitere Entwicklung sollen auch Rückmeldungen von Kunden, Verbänden, Politik und weiteren Beteiligten einfließen.