Verpackungen
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet
In seiner letzten Sitzung vor der politischen Sommerpause hat der Bundesrat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) angenommen. Das VerpackDG setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Recht um. Beide Gesetze treten zum 12. August 2026 in Kraft und ersetzen das Verpackungsgesetz (VerpackG) im deutschen Verpackungsrecht.
Mit dem VerpackDG werden einige Vorgaben und Ziele der PPWR konkretisiert und ergänzt. Auch künftig werden Verpackungen in Deutschland zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschieden. Hierfür wird der bekannte Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) derzeit aktualisiert.
Hersteller, also Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Deutschland erstmals bereitstellen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das betrifft sowohl Hersteller systembeteiligungspflichtiger als auch nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Bleibt die Registrierung aus, besteht automatisch ein Vertriebsverbot.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen benötigen Hersteller zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber, der die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle übernimmt.
Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind weiterhin zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Zudem wird eine Zulassung bei der ZSVR oder die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) gefordert (Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027).
Weitere Informationen zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz finden Sie in unserem Fachartikel.