THG-Quote
Bundestag beschließt höhere THG-Quote
Der Bundestag hat am 23. April 2026 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) verabschiedet. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Kerninhalt der Reform
Mit der Reform wird die THG-Quote für Kraftstoffe im Straßenverkehr von derzeit 12 Prozent (Stand 2026) bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Kraftstoffanbieter werden damit stärker verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte noch eine Zielmarke von 59 Prozent vorgesehen. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der am 22. April 2026 Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen hatte.
Die Reform geht dabei über die bloße Umsetzung europäischer Mindestvorgaben der RED-III-Richtlinie hinaus. Der Charakter der THG-Quote verschiebt sich erkennbar: von einem relativ flexiblen, marktbasierten Instrument hin zu einem deutlich stärker regulierten Steuerungsmechanismus mit verbindlichen Emissionsminderungen bis 2040.
Relevanz für Unternehmen
Für Unternehmen ist die Reform vor allem in den Bereichen Fuhrparkmanagement, Ladeinfrastruktur und alternative Kraftstoffe relevant. Die Quotenpflicht kann durch nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sowie durch Strom für Elektrofahrzeuge erfüllt werden. Betreiber öffentlicher Ladepunkte sowie Halter von Elektrofahrzeugen, Bussen oder Nutzfahrzeugflotten können weiterhin Nachweise über eingesetzten Ladestrom generieren und diese über Dienstleister an Kraftstoffanbieter vermarkten.
Neue Anrechnungsmöglichkeit: Ladestrom aus Biogas
Neu ist, dass Ladestrom aus Biogas ab Januar 2028 auf die THG-Quote angerechnet werden kann. Damit können Biogasanlagen Strom für Elektroladesäulen liefern, was bislang nicht möglich war. Zugleich wurde die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), also etwa grüner Wasserstoff und E-Fuels, angehoben. Sie steigt ausgehend von derzeit 1,25 Prozent bis 2040 schneller als ursprünglich geplant und soll bis 2040 mindestens zehn Prozent erreichen, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen.
Änderungen bei Biokraftstoffen
Auch bei Biokraftstoffen gibt es wesentliche Änderungen. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen wird angehoben. Die bislang geltende Doppelanrechnung entfällt bereits für das Verpflichtungsjahr 2026. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge entfaltet die Regelung jedoch erst für das Verpflichtungsjahr 2027 volle Wirkung. Biokraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion können ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden. Für erneuerbare Kraftstoffe gelten ab 2027 zudem strengere Kontrollanforderungen, darunter die Pflicht zur Ermöglichung von Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure.
Marktentwicklung und Unsicherheitsfaktoren
Die Reform adressiert ausdrücklich die Marktverwerfungen der vergangenen Jahre, insbesondere durch Überangebote und zweifelhafte Anrechnungen. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass strukturelle Risiken fortbestehen. Einerseits erhöht das Gesetz das Ambitionsniveau gegenüber den europäischen Mindestvorgaben, schränkt gleichzeitig aber bestimmte Erfüllungsoptionen ein. Dies kann die Nachfrage nach klimafreundlichen Kraftstoffen steigern und mittelfristig Preiseffekte auslösen.
Andererseits besteht durch einen weiterhin vorhandenen Quotenvorrat aus früheren Übererfüllungen das Risiko erneuter Preisrückgänge im Quotenhandel. Für Unternehmen, die in kapitalintensive Technologien wie Wasserstofferzeugung oder synthetische Kraftstoffe investieren, ist ein stabiler und planbarer Markt jedoch eine wesentliche Voraussetzung. Volatile Marktbedingungen wirken bei solchen Investitionsentscheidungen erfahrungsgemäß als Bremse.
Zusätzliche Unsicherheit ergibt sich aus dem Zusammenspiel der THG-Quote mit dem ab 2027 anlaufenden EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS II). Die genauen Wechselwirkungen beider Instrumente sind derzeit noch nicht vollständig absehbar.