Gasnetze

Zukunft der Gasnetze: Bundeskabinett beschließt Rahmen für die Transformation

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2026 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Mit der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets schafft die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für den Hochlauf von Wasserstoff und die Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur.

Was bedeutet das für die Gasnetze vor Ort?

Im Zentrum der Neuregelungen steht die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen (VNEP). Gasverteilernetzbetreiber müssen künftig detailliert planen, wie ihre Infrastruktur in den nächsten zehn bis 15 Jahren genutzt wird. Dabei stehen drei Wege offen:
  • der Weiterbetrieb (etwa mit Biomethan),
  • die Umstellung auf Wasserstoff oder
  • die dauerhafte Stilllegung

Lokale Abstimmung ist Vorgeschrieben

Die Netzplanung erfolgt nicht im luftleeren Raum, sondern muss eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Entscheidungen über Stilllegungen müssen auf Basis lokaler Gegebenheiten und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen werden.

Verbraucherschutz bei Anschlusstrennungen

Für Haushalte und Betriebe, die derzeit Gas beziehen, sieht das Gesetz Schutzmechanismen vor:
  • Vorlaufzeiten: Eine Trennung vom Gasnetz ist in der Regel erst zehn Jahre nach der ersten Information über die Stilllegungsabsicht möglich.
  • Härtefallklausel: Eine Anschlusstrennung ist unzulässig, wenn zwei Jahre vor dem geplanten Termin absehbar ist, dass für den Kunden faktisch keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung steht.
  • Informationspflicht: Netzbetreiber müssen umfassend über alternative Heizlösungen und Fördermöglichkeiten beraten.
  • Wirtschaftlichkeit: Um volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden, verzichtet der Entwurf auf eine pauschale Rückbaupflicht für stillgelegte Leitungen. Grundstückseigentümer müssen die im Boden verbleibenden Rohre künftig unentgeltlich dulden, sofern keine zwingenden Interessen (wie Bauvorhaben) entgegenstehen
Zudem dürfen Betreiber von Niederdruck-Anschlussnehmern keine Kosten für die Stilllegung des Anschlusses verlangen.

Sonderrolle für Biomethan

Erzeugungsanlagen für Biomethan erhalten einen zeitlichen Netzanschlussvorrang. Bestehende Anlagen genießen zudem einen erweiterten Vertrauensschutz: Ihre Anschlüsse dürfen ohne Zustimmung erst nach mindestens 20 Jahren Betriebsdauer getrennt werden.
Der Gesetzentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat behandelt bzw. verabschiedet werden. Die Frage steigender Erdgas-Netzentgelte wird in dem Entwurf nicht geregelt.