EU-Verpackungsverordnung

Pflichten des Handels zur Umsetzung der PPWR

Ab dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) neue Vorgaben für die erweiterte Herstellerverantwortung: Für Verpackungen von Eigenmarken sowie importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liegt die Pflicht beim Handel. Betroffene Handelsunternehmen müssen die damit verbundenen Pflichten bis zu diesem Stichtag erfüllen – ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen.
In diesen beiden Konstellationen ändert sich die Zuordnung der erweiterten Herstellerverantwortung wie folgt:
  • Eigenmarken: Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmen, das verpackte Produkte unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt. Eine Verlagerung der Pflichten auf Lieferanten oder Lohnabfüller ist nicht möglich.
  • Importe ohne inländischen Zwischenhändler: Unternehmen, die verpackte Produkte ohne inländischen Zwischenhändler aus dem Ausland (EU und Nicht-EU) einführen, sind in der Verantwortung. Entscheidend ist hier die erste Bereitstellung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) appelliert deshalb an den Handel, die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen. Denn nicht nur ein Vertriebsverbot betroffener Waren ist die Folge – auch die Stabilität des wettbewerblich organisierten Systems der Verpackungsentsorgung kann durch eine Finanzierungslücke in seinem Bestand gefährdet sein, wenn bisher Verpflichtete ihre Mengen abmelden und die neu verpflichteten Akteure ihre Verpackungsmengen nicht rechtzeitig und vollständig systembeteiligen.
Um die Stabilität des Verpackungsrecyclings zu wahren, hat die ZSVR gemeinsam mit einem Expertenkreis den Aktionsplan Handel entwickelt. Dieser zeigt auf, welche konkreten Schritte verpflichtete Handelsunternehmen jetzt umsetzen müssen:
  • Verpackungsinformationen bei den Lieferanten abfragen
  • Systembeteiligung rechtzeitig anpassen
  • Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID aktualisieren
  • Angepasste Plan- und Prognosemengen im Verpackungsregister LUCID melden
  • Nachvollziehbare Dokumentation sicherstellen
Weitere Informationen zur Verantwortung des Handels finden Sie auf der Internetseite der ZSVR.
Weitere Informationen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) finden Sie in unserem Fachartikel.