Verpackungen
EUNR veröffentlicht erste Leitlinie zu PPWR-Rollen
Derzeit sind 16 nationale Verpackungsregister Teil der EUNR (European National Registers for Packaging). Der freiwillige Zusammenschluss zuständiger Behörden und Organisationen unterstützt sich gegenseitig bei der harmonisierten Anwendung der PPWR und entwickelt abgestimmte Auslegungen zentraler Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung.
Nun hat der EUNR die erste Leitlinie zu PPWR-Rollen veröffentlicht.
Das Dokument weist darauf hin, dass bei Verkaufs- und Umverpackungen die Verpackung rechtlich erst mit dem Zeitpunkt der Befüllung beginnt.
Im Gegensatz dazu beginnt, bei Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen, die bereits in ihrer endgültigen Form (typischerweise starre Form) vorliegen, die Lieferkette – und damit die Verantwortung des Produzenten – bereits mit der leeren Verpackung. Für Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen, die erst beim Einfüllen ihre endgültige Form erreichen (meist flexible Verpackungen), existiert die Verpackung rechtlich erst ab dem Zeitpunkt der Einfüllung.
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Definition des Herstellers, also desjenigen Wirtschaftsakteurs, der die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen muss.
Weitere Informationen zur EU-Verpackungsverordnung und zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (nationale Umsetzung in Deutschland) finden Sie in unseren Fachartikeln.
Wichtiger Hinweis: Die am 3. August 2026 veröffentlichten und überarbeiteten FAQs der EU-Kommission stehen zum Teil im Widerspruch mit den Leitlinien des EUNR. Da keines der beiden Dokumente eine eigenständige Rechtswirksamkeit hat, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, mit welcher Auslegung die PPWR künftig vollzogen werden soll.