Verpackungen

ZSVR veröffentlicht Informationen zu neuen Zulassungsverfahren

Mit Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab dem 12. August 2026 und dem gleichzeitigen Inkrafttreten des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) ändern sich auch die Anforderungen für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Die bestehenden Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung – insbesondere zur Rücknahme sowie zur Zuführung der Verpackungen zur Wiederverwendung oder Verwertung – bleiben bestehen. Neu ist, dass künftig eine Zulassung bei der ZSVR erforderlich ist, um diese Pflichten zu erfüllen.
Betroffen sind damit alle Unternehmen, deren Verpackungen nicht bei privaten Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sondern typischerweise bei gewerblichen oder industriellen Endabnehmern. Für viele Unternehmen stellt sich künftig die zentrale Frage: Erfüllen sie ihre Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen individuell oder über eine sogenannte Organisation für Herstellerverantwortung (sOfH)?
Zuständig für die neue Zulassung der Hersteller und auch der sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Auch wenn die gesetzlichen Übergangsfristen noch Zeit für die Umsetzung lassen, lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Betroffenheit – gerade, weil sich die bisherige Praxis für viele Unternehmen ändert.
Erste Informationen zu den Zulassungsverfahren und den Übergangsregelungen finden Sie der neuen Webunterseite Zulassungsverfahren.
Quelle: ZSVR