EU-Verpackungsverordnung

Serviceverpackungen unter der PPWR: neue Regelungen

Mit dem Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12. August 2026 und dem Inkrafttreten des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) ändern sich die Verantwortlichkeiten für Serviceverpackungen grundlegend. Von den Änderungen sind sowohl Betriebe betroffen, die Serviceverpackungen nutzen, als auch Unternehmen, die leere Serviceverpackungen anbieten.
Unternehmen sollten deshalb zeitnah prüfen, ob sie künftig nach PPWR als Hersteller (und/oder Erzeuger) der Serviceverpackung gelten. Hersteller müssen die Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen, also die Registrierung im Herstellerregister vornehmen, das Verpackungsrecycling finanzieren und Meldungen tätigen.
Zur Erläuterung: Serviceverpackungen sind dafür konzipiert und vorgesehen, in der Verkaufsstelle zur Übergabe eines Produkts an den Kunden befüllt zu werden.

Nutzer von Serviceverpackungen

Befüller/Verwender von Serviceverpackungen (z. B. Bäckereien, Metzgereien, Imbissstände, Apotheken, Floristen, Eisdielen, …) gelten künftig als Hersteller (und Erzeuger), wenn die Verpackung ihren Namen, ihr Logo oder ihre Marke trägt. Bei Serviceverpackungen ohne Branding ist ausschlaggebend, woher die Verpackung bezogen wird. Hersteller ist das Unternehmen, welches in Deutschland die Lieferkette eröffnet.
Einen Sonderfall stellen ungebrandete Verpackungsmaterialien dar, die erst mit der Befüllung bzw. Verwendung zu einer vollständigen Verpackung werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Verpackungsmaterial auf Rollen, wie Frischhalte-, Aluminiumfolien oder Einschlagpapiere. In diesen Fällen ist der Befüller bzw. Verwender der Hersteller (und Erzeuger) – es sei denn, die Folien oder Papiere werden als Zuschnitt in bestimmten Größen bezogen.

Vertreiber von Serviceverpackungen

Anbieter von Serviceverpackungen (z. B. Verpackungsproduzenten, Importeure, Großhändler) gelten künftig in Deutschland als Hersteller, wenn die Verpackung kein Branding trägt und das Unternehmen die inländische Lieferkette eröffnet. Welches Unternehmen als Erzeuger für die Konformität der Verpackung verantwortlich ist, ist gesondert zu prüfen.
Weitere Informationen finden Sie in der Webunterseite der ZSVR.