10.10.2022
8. EU-Sanktionspaket gegen Russland
Die Europäische Union hat ein weiteres Paket mit Sanktionen gegen Russland aufgrund der anhaltenden Aggression gegen die Ukraine beschlossen. Die neuen Maßnahmen sind am 7. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Eine für viele Unternehmen besonders wichtige Neuerung: Durch das 8. Sanktionspaket wurden die bestehenden Listen der Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, wesentlich geändert und erweitert. Unternehmen müssen daher die Listen erneut daraufhin prüfen, ob ihre Waren / Technologien erfasst sind. Die Ausfuhr der gelisteten Güter ist bis auf enge Ausnahmen verboten.
Darüber hinaus umfasst das 8. Sanktionspaket u.a. folgende Maßnahmen:
- Einfuhrverbot für weitere Güter aus Russland: Stahlerzeugnisse, Zellstoff und Papier, Zigaretten, Kunststoffe und Kosmetika, Steine und Edelmetalle für die Schmuckindustrie
- zusätzliche Ausfuhrverbote für bestimmte Güter für den Luftfahrtsektor
- Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen
- Verbot der Erbringung von IT-Beratung und Rechtsberatung sowie von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen für Russland
- Erweiterung der Listen der personenbezogenen restriktiven Maßnahmen um weitere Einzelpersonen und Einrichtungen
- Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs der am 23. Februar 2022 eingeführten restriktiven Maßnahmen um die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Saporischschja und Cherson
Die umsetzenden Rechtsakte sind im
EU-Amtsblatt L259I veröffentlicht.