Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht.
Regelmäßig überprüft die EU die Liste der Waren, die von der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) über Güter mit doppeltem Verwendungszweck erfasst werden, und passt sie bei Bedarf an.
Am 8. September 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Delegierten Verordnung veröffentlicht, durch die der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert werden soll. Die Delegierte Verordnung wird voraussichtlich im November 2025 in Kraft treten.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I heruntergeladen werden.
Quellen: EU-Kommission, BAFA