Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat den aktualisierten Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht.
Regelmäßig überprüft die EU die Liste der Waren, die von der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) über Güter mit doppeltem Verwendungszweck erfasst werden, und passt sie bei Bedarf an.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2025/2003 vom 8. September 2025 hat die EU-Kommission den Anhang I der Dual-Use-Verordnung neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 15.November 2025 in Kraft getreten.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I heruntergeladen werden.

Quellen: EU-Kommission, BAFA