Türkei: Neues Formular Producer / Exporter Certificate beim Import

Seit kurzem verlangen die türkischen Zollbehörden beim Import von Waren in die Türkei in bestimmten Fällen die Vorlage eines neuen Dokuments, dem “Producer / Exporter Certificate”, im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen.
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das “Producer / Exporter Certificate”, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.
Wichtig: Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.
Gut zu wissen: Das Formular muss nicht durch uns als Ihre zuständige IHK bescheinigt werden!
Bei Fragen zum Thema Bescheinigungen hilft Ihnen Sabrina Sommer gerne weiter.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer / Exporter Certificate erforderlich ist, z.B. mit Unterstützung des türkischen Warenempfängers.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Republic of Türkiye / Ministry of Trade

Stand: 02.07.2025