EU plant neue Maßnahmen zum Schutz des Stahlsektors

Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt.
Dieser sieht vor, die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr zu begrenzen (eine Verringerung um 47 Prozent gegenüber den Stahlkontingenten 2024). Zudem soll der Nichtquotenzollsatz auf 50 Prozent verdoppelt werden (gegenüber 25 Prozent im Rahmen der bisher bestehenden Schutzmaßnahme). Schließlich soll die Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung gestärkt werden, um Umgehungen zu verhindern.
Der Vorschlag wird die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen. Die vorgeschlagene Maßnahme ist laut EU-Kommission WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT rasch mit den betroffenen EU-Handelspartnern über diese Änderung der WTO-Zölle der EU in Kontakt treten, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten.
Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens werden für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten.
Der Vorschlag der Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen und nach Zustimmung des Rats und des Europaparlaments in Kraft treten. Im Dokumentenregister der EU-Kommission finden Sie den Wortlaut des Vorschlags.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)