09.06.2026
Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen ab 01.07.2026
Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Die Verordnung wurde am 8. Juni 2026 vom Rat der EU verabschiedet, wird demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und wird am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die neuen Vorschriften werden die derzeitige EU-Schutzmaßnahme für Stahl ersetzen, die am 30. Juni 2026 ausläuft.
Die Verordnung führt ein überarbeitetes Zollkontingentsystem ein, das darauf abzielt, den negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler struktureller Überkapazitäten entgegenzuwirken, einschließlich einer Verringerung der Einfuhrkontingente und höherer Zölle auf Einfuhren, die diese Kontingente überschreiten.
Um Umgehungen zu verhindern, führt die Verordnung zudem Bestimmungen zur „Melt-and-Pour“-Anforderung ein, die das Land identifiziert, in dem der Stahl erstmals geschmolzen und in seine ursprüngliche feste Form gegossen wurde. Auf das Inkrafttreten der EU-Stahlverordnung wird daher ein Durchführungsrechtsakt zu den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von „Schmelz- und Gießvorgängen“ folgen. Dazu führt die EU-Kommission noch bis 02. Juli 2026 eine Konsultation zur geeigneten Dokumentation für die Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit des „Schmelz- und Gießlandes.“
Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung des Rates.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
