EU-Entwaldungsverordnung: Änderungsvorschlag der EU-Kommission
Die wichtigsten Inhalte aus dem Vorschlag der EU-Kommission:
- Künftig soll nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgeben müssen. Eine deutliche Entlastung für die nachgelagerte Lieferkette, wie sie von der IHK-Organisation auch gefordert wurde.
- Kleinst- und Kleinunternehmen sollen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Anforderungen zu erfüllen. Für sie würde der Geltungsbeginn der EUDR somit auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
- Für mittlere und große Unternehmen soll die EUDR hingegen wie ursprünglich geplant am 30. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Allerdings ist eine Übergangsfrist („grace period“) von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.
Die Forderung nach einer „zero risk category“ wurde im neuen Vorschlag weiterhin nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Änderungsvorschlag finden sich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Alle Details können dem förmlichen Änderungsvorschlag entnommen werden.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen den Vorschlag der Kommission noch billigen. Wann mit einer endgültigen Einigung und Klarheit für die Unternehmen zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht klar absehen.
