APS: Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen
Die Europäische Union hat die bereits bestehende Aussetzung bestimmter Vorteilsregelungen im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) bezüglich Indien, Indonesien und Kenia bis Ende 2028 verlängert und inhaltlich erweitert.
Mit dem APS gewährt die EU Entwicklungsländern einseitig vergünstigte Zollsätze für die Einfuhr von Waren in die EU. Das APS sieht die Möglichkeit vor, dass die EU Präferenzen aussetzt, wenn bestimmte Schwellenwerte an Wareneinfuhren überschritten werden.
Die Aussetzung von Zollpräferenzen wurde bisher für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia angewendet. Diese wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 verlängert und gilt nun vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 oder, falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor dem 31. Dezember 2028 ausläuft, bis zum Ablauf der Geltungsdauer jener Verordnung.
Zudem sind einige zusätzliche Waren mit Ursprung Indien neu von der Aussetzung betroffen.
Die Liste der betroffenen Waren findet sich im Anhang der DVO (EU) 2025/1909.
Quellen: Generalzolldirektion, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Germany Trade & Invest (GTAI)