Modernisierung des Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine
Die EU-Kommission und die ukrainische Regierung haben die Verhandlungen über eine Modernisierung des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine erfolgreich abgeschlossen.
Das modernisierte Abkommen soll die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien weiter liberalisieren und so die bestehende Freihandelszone vertiefen. Zugleich sollen bestimmte sensible Landwirtschaftssektoren in der EU geschützt werden.
Die Ukraine verpflichtet sich, schrittweise die EU-Produktionsstandards zu übernehmen, etwa hinsichtlich Tierschutz, Einsatz von Pestiziden und Veterinärmedizin. Ziel ist es, ein faires Wettbewerbsumfeld ("level playing field") für beide Seiten herzustellen.
Falls Warenimporte sich nachteilig auf die betreffende Vertragspartei auswirken, kann diese eine vertragliche Schutzklausel aktivieren. Im Fall der EU können die negativen Effekte auf der Ebene eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten festgestellt werden.
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen soll gefördert werden, jedoch nach Warenart in unterschiedlichem Umfang: Für bestimmte sensible Waren (u.a. Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig) werden die bestehenden Zollkontingente nur moderat erhöht, während für andere sensible Bereiche die Ausweitungen stärker ausfallen und für bestimmte nicht-sensible Waren eine vollständige Liberalisierung vereinbart wurde.
Als nächstes müssen technische Details der Grundsatzeinigung ausgehandelt werden. Anschließend wird das modernisierte Assoziierungsabkommen in der EU und in der Ukraine in den Prozess zur förmlichen Annahme aufgenommen.
Weitere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission und einer Sammlung von Fragen und Antworten.
Quelle: Europäische Kommission