Höhere Zölle auf bestimmte Agrarimporte aus Russland und Belarus
Ab Juli 2025 werden in der EU auf Einfuhren von Dünger und bestimmten landwirtschaftlichen Waren aus Russland oder Belarus höhere Zölle erhoben.
Damit sollen der Binnemarkt und die Lebensmittelsicherheit in der EU geschützt sowie die wirtschaftliche Abhängigkeit der EU von Russland und Belarus in Bezug auf diese Waren verringert werden.
Die Verordnung (EU) 2025/1227 sieht zu diesem Zweck die Erhöhung von Einfuhrabgaben für bestimmte Waren vor. Dies betrifft sowohl Waren mit Ursprung in Russland oder Belarus als auch Waren, die aus Russland oder Belarus direkt oder indirekt eingeführt werden.
Für diverse landwirtschaftliche Waren, die in Anhang I der Verordnung gelistet sind, gilt ab dem 20. Juli 2025 ein zusätzlicher Zoll von 50 Prozent (zusätzlich zum regulären Einfuhrzollsatz). Bestehende Zollkontingente mit verringerten Einfuhrzollsätzen können für diese Waren nicht genutzt werden.
Für bestimmte Düngemittel, die in Anhang II der Verordnung aufgeführt sind, wird ab dem 1. Juli 2025 ein bestimmter Wertzoll und zusätzlich ein gewichtsbezogener Festbetrag erhoben, der jährlich schrittweise ansteigt. Die detaillierten Regelungen finden sich in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung.
Quellen: EU-Kommission, Germany Trade & Invest (GTAI)