Erleichterungen für Unternehmen bei CBAM
Die Erleichterungen für Unternehmen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) im Rahmen des so genanten “Omnibus I”-Gesetzespakets sind in Kraft getreten.
In dem Vereinfachungspaket (Omnibus-Paket) ist unter anderem vorgesehen, dass nur noch Unternehmen von CBAM erfasst werden, die CBAM-Waren mit einem Gewicht von mehr als 50 Tonnen im Jahr in die EU importieren. Dadurch werden 90 Prozent der Unternehmen von CBAM ausgenommen und es werden dennoch 99 Prozent der Emissionen für importierte Waren erfasst.
Auch für die von CBAM betroffenen Unternehmen gibt es Erleichterungen: So werden beispielsweise die Zulassungsverfahren für zugelassene CBAM-Anmelder sowie die Verfahren für die Sammlung bzw. Kalkulation von Emissionsdaten vereinfacht.
Die entsprechende Verordnung (EU) 2025/2083 wurde am 17. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20. Oktober 2025.
Quellen: Europäische Kommission, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
