CBAM: Erleichterungen rücken näher

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben Erleichterungen beim CO2-Grenzausgleich (CBAM) beschlossen. Das Inkrafttreten der Maßnahmen rückt damit näher.
In dem Vereinfachungspaket (Omnibus-Paket) ist unter anderem vorgesehen, dass nur noch Unternehmen von CBAM erfasst werden, die CBAM-Waren mit einem Gewicht von mehr als 50 Tonnen im Jahr in die EU importieren. Dadurch werden 90 Prozent der Unternehmen von CBAM ausgenommen und es werden dennoch 99 Prozent der Emissionen für importierte Waren erfasst.
Auch für die von CBAM betroffenen Unternehmen sind Erleichterungen vorgesehen: So werden beispielsweise die Zulassungsverfahren für zugelassene CBAM-Anmelder sowie die Verfahren für die Sammlung bzw. Kalkulation von Emissionsdaten vereinfacht.
Das Europäische Parlament hat das Maßnahmenpaket am 10. September 2025 förmlich angenommen und der Rat am 29. September 2025. Das Paket wird 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

Quellen: Europäische Kommission, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)