13.05.2025

Handelsstreit USA-EU & USA-China: Zusatzzölle und Gegenmaßnahmen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen aufzeigen, auf welche Waren die USA bzw. die EU bei der Einfuhr Zusatzzölle erheben.
Da sich die Informationslage aufgrund sehr kurzfristiger politischer Entscheidungen laufend ändern kann, können wir für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen auf dieser Seite nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich in verschiedenen Quellen, beispielsweise auch auf der Themenseite “Handelspolitik unter Trump” von Germany Trade & Invest.

Ware mit EU-Ursprung bei Einfuhr in die USA

Ab 5. April 2025: “Reziproke” Zusatzzölle für Importe aus sämtlichen Ländern

Zur Bekämpfung von Handelsdefiziten der USA und von angeblich unfairen Zollbedingungen ihrer Handelspartner hat US-Präsident Trump mit einer Executive Order vom 2. April 2025 “reziproke” Zusatzzölle auf Wareneinfuhren aus allen Ländern weltweit erlassen.
Am 5. April 2025 ist ein genereller Zusatzzoll in Höhe von 10 Prozent auf Importe von Waren aus allen Ländern in Kraft getreten.
Am 9. April 2025 sollten für Importe von Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern, mit denen die USA die größten Handelsdefizite haben, anstelle des generellen Zusatzzolls höhere individuelle Zusatzzölle in Kraft. Für Importe von EU-Waren beträgt der zusätzliche Zollsatz 20 Prozent. Die spezifischen Zölle für alle Länder finden sich im Anhang I (pdf) der Executive Order vom 2. April 2025. Diese individuellen Zölle wurden zwischenzeitlich bis zum 8. Juli 2025 ausgesetzt (s. Executive Order vom 9. April 2025).
Die “reziproken” Zusatzzölle gelten zusätzlich zu allen anderen Einfuhrabgaben (u.a. reguläre Zollsätze und ggf. andere Zusatzzölle).
Machen Bestandteile US-amerikanischen Ursprungs mindestens 20 Prozent des Werts einer Ware aus, werden die “reziproken” Zollsätze nur auf den Nicht-US-Anteil der Ware angewendet.
Ausnahmen von den “reziproken” Zusatzzöllen gelten für bestimmte Warengruppen (z.B. die bereits mit Zusatzzöllen belegten Stahl-/Aluminiumprodukte und Kfz / Kfz-Teile sowie bestimmte sensible Waren wie Pharmazeutika, Halbleiter, kritische Mineralien etc.) sowie für Importe aus Kanada und Mexiko im Rahmen des Handelsabkommens USMCA.
Bei der Einfuhr von Waren in die USA ist entweder der für die Ware zutreffende reziproke Zusatzzoll oder eine einschlägige Ausnahmeregelung anzumelden. Alle entsprechenden Codierungen sind im Kapitel 99 des US-Zolltarifs gelistet. Details finden sich in einem Leitfaden der US-Zollbehörde.

Ab 3. April 2025: Zusatzzölle auf Autos und Autoteile

Mit einer Proclamation vom 26. März 2025 hat US-Präsident Trump die Verhängung von Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie wesentliche Teile für diese Fahrzeuge (z.B. Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile, elektrische Komponenten) verfügt. Diese Zölle gelten für alle Einfuhren der betreffenden Fahrzeuge in die USA ab dem 3. April 2025 und für die betreffenden Teile ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, spätestens ab dem 3. Mai 2025. Ausnahmen gelten nur für den in Fahrzeugen / Fahrzeugteilen aus Kanada oder Mexiko enthaltenen Anteil von US-Produkten.

Ab 12. März 2025: Wiedereinführung und Ausweitung der Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte

Die neue US-Regierung unter Donald Trump lässt die ursprünglich 2018 eingeführten Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse wieder aufleben. Zum 12. März 2025 werden sämtliche Aussetzungen / Ausnahmeregelungen - auch gegenüber der Europäischen Union - beendet und die Zusatzzölle wieder in Kraft gesetzt. Zudem wird der betroffene Warenkreis erweitert: Neben den Waren, die in den Bekanntmachungen Proclamation 9705 aus 2018 und Proclamation 9980 aus 2020 sowie unter der Position 9903.80 des Kapitels 99 des US-Zolltarifs (HTSUS) gelistet sind, werden zusätzlich die in den Bekanntmachungen Proclamation 10895 (pdf) und Proclamation 10896 (pdf) gelisteten HTSUS-Codes erfasst. Listen der betroffenen Waren finden sich in Informationen der Grenzschutzbehörde CBP zu Stahlprodukten bzw. zu Aluminiumprodukten.
Für alle betroffenen Waren gilt unabhängig vom Ursprungsland einheitlich ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent, zusätzlich zum regulären Einfuhrzollsatz und ggf. anderen Zusatzzöllen.

Vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2025: Stahl-/Aluminiumzölle samt Gegenmaßnahmen suspendiert und durch Quoten ersetzt

Am 31.10.2021 hatten sich die EU und USA auf eine Aussetzung der US-Stahl-/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen geeinigt und diese durch zollbefreite Quoten ersetzt (siehe hier ein Announcement (pdf) der US-Regierung und hier die relevante Durchführungsverordnung (EU) 2021/2083 (pdf)). Die Suspendierung der Zölle in den USA gilt jedoch nur für eine begrenzte zollfreie Quote, die sich an historischen Handelszahlen orientiert: Die Menge an EU-Stahl, die vor der Einführung der 232-Maßnahmen im Jahr 2018 in die USA exportiert wurde, und die Menge an EU-Aluminium vor 2020. Eine Ausnahme gilt für Aluminiumfolie, für die die annualisierten Daten von 2021 als Basis herangezogen worden sind. Die jährlichen Quoten für die zollfreie Einfuhr von Stahlprodukten aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten in die USA sind in dieser Liste (pdf) aufgeführt.
Stahl- und Aluminiumprodukte, die innerhalb der geltenden Quoten eingeführt werden, waren zunächst bis zum 31. Dezember 2023 von den Zusatzzöllen befreit. Für Produkte, die außerhalb der geltenden Quoten eingeführt werden, werden weiterhin die zusätzlichen Zölle erhoben.
Die Aussetzung der Zölle wurde Mitte Dezember bis zum 31. März 2025 verlängert.

Aussetzung der Zusatzzölle aufgrund der Boeing-/Airbus-Streitfälle

Am 15.06.2021 haben sich die EU und die USA auf eine fünfjährige Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen des Airbus-Boeing Handelskonflikts von beiden Seiten erhoben wurden. Außerdem haben sich beide Seiten auf gemeinsame Regeln und Transparenz bei der Subventionierung des Sektors sowie ein gemeinsames Vorgehen gegen marktverzerrende Maßnahmen von Drittstaaten geeinigt. Zudem ist eine Arbeitsgruppe zu Large Civil Aircraft geplant.
Die WTO hatte im Rahmen des 17-jährigen Handelskonflikts den USA Zölle in Höhe von 7,5 Mrd USD und der EU in Höhe von 4 Mrd USD genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung der EU-Kommission.

Seit 22. April 2021: Antidumpingzölle auf Bleche aus legiertem Aluminium

Das US-Handelsministerium hat am 02.03.2021 endgültige Antidumpingzölle gegen Bleche aus legiertem Aluminium aus 18 Ländern, darunter Deutschland, in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar festgelegt. Nachdem die International Trade Commission (ITC) bestätigt hat, dass aus ihrer Sicht eine Schädigung von US-Unternehmen besteht, sind die Antidumpingölle seit dem 22. Apritl 2021 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der ITC.

Seit 1. August 2020: Reduzierung bestimmter Zölle im Rahmen des Prinzips der Meistbegünstigung

Die USA haben sich verpflichtet, Zölle für Produkte mit einem jährlichen durchschnittlichen Handelswert von 160 Mio. US-Dollar um 50 Prozent rückwirkend ab 1. August 2020 auf Basis des Prinzips der Meistbegünstigung zu senken. Darunter sind Kristallglaswaren, Oberflächenpräparate, Treibladungspulver, Feuerzeuge und Feuerzeugteile. Im Gegenzug verzichtet die EU auf die Erhebung von Zöllen bei bestimmten US-Waren (siehe Abschnitt zur Einfuhr in die EU). Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung der USA und der EU.

Seit 8. Februar 2020: Zusatzzölle auf Derivate aus Aluminium und Stahl

Zusätzlich zu den seit 1. Juni 2018 geltenden Zusatzzöllen auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte (siehe weiter unten) werden seit dem 8. Februar 2020 bei der Einfuhr in die USA Zusatzzölle in Höhe von 25 % auf Derivate aus Stahl (zuvor: Zölle in Höhe von 0 – 2,5 %) und 10 % auf Derivate aus Aluminium (zuvor: Zölle in Höhe von 4,9 – 5,7 %) erhoben. Derivate sind abgeleitete Stoffe ähnlicher Struktur zu einer entsprechenden Grundsubstanz.
Betroffen sind laut US-Behörden die folgenden Produkte:
  • Derivate aus Aluminium: US-Unterpositionen 7614.10.50, 7614.90.20, 7614.90.40, und 7614.90.50 (Litzendraht, Kabel, geflochtene Bänder und ähnliche Produkte) aus sämtlichen Ländern, ausgenommen die Ursprungsländer Argentinien, Australien, Kanada und Mexiko.
  • Derivate aus Stahl: US-Unterpositionen 7317.00.30, 7317.00.55, 7317.00.65, 8708.10.30 und 8708.29.21 (Nägel, Stifte, Klammern und Stanzteile von Stoßstangen) aus sämtlichen Ländern, ausgenommen die Ursprungsländer Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko und Südkorea.

Seit 1. Juni 2018: Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium

Bereits seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sämtlicher Handelspartner der USA, ausgenommen die Produkte weniger Ursprungsländer. Grundlage bildet Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 zum Schutz nationaler Sicherheit.
Die Zollsätze sind bei Stahlprodukten um 25 % erhöht (zuvor: 0 % Zoll). Bei Aluminiumprodukten fallen zusätzlich 10 % Zoll an (zuvor: Zölle in Höhe von 0 – 6,5 %).
Betroffen sind laut US-Behörden bestimmte Waren der Kapitel der Warennomenklatur 72 und 73 (Stahl) sowie 76 (Aluminium). Die Zusatzzölle gelten für folgende Stahl- und Aluminiumprodukte:
  • Stahl: 7206.10 bis 7216.50, 7216.99 bis 7301.10, 7302.10, 7302.40 bis 7302.90 und 7304.10 bis 7306.90
  • Aluminium: (a) unwrought aluminum (HTS 7601); (b) aluminum bars, rods, and profiles (HTS 7604); (c) aluminum wire (HTS 7605); (d) aluminum plate, sheet, strip, and foil (flat rolled products) (HTS 7606 and 7607); (e) aluminum tubes and pipes and tube and pipe fitting (HTS 7608 and 7609); and (f) aluminum castings and forgings (HTS 7616.99.51.60 and 7616.99.51.70).

Suche nach den vom Zusatzzoll betroffenen Produkten

Bei der Suche nach älteren Maßnahmen konnte in der US-Zolldatenbank nach Eingabe der Zolltarifnummer der Ware in de Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General”“ über Fußnoten bzw. ein Symbol “/” ein Verweis auf einschlägige Zusatzzölle gefunden werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht anwendbar für die “reziproken” Zusatzzölle und die Zusatzzölle auf Waren chinesischen Ursprungs. Hier muss die entsprechende Regelung im Kapitel 99 des US-Zolltarifs (pdf) gesucht werden.
Bitte beachten Sie bei der Suche in der US-Zolldatenbank, dass die Zolltarifnummern weltweit ab der siebten Stelle variieren. Sie müssen bei der Suche in der Datenbank daher die in den USA gültige Zolltarifnummer eingeben, um für die richtige Ware Zusatzzölle zu recherchieren.

Ware mit US-Ursprung bei Einfuhr in die EU

Evtl. ab April / Juli 2025: Gegenmaßnahmen der EU auf US-Stahl-/Aluminiumzölle und “reziproke” Zölle

Als Reaktion auf die von der Regierung Trump wieder in Kraft gesetzten und erweiterten Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie auf die sog. “reziproken” Zusatzzölle hat die EU Gegenmaßnahmen beschlossen. So sollten zunächst ab dem 15. April 2025 die ursprünglich 2018 bzw. 2020 eingeführten und bis zum 31. März 2025 ausgesetzten Gegenmaßnahmen wieder in Kraft treten (Zölle sowohl auf Stahl-/Aluminiumprodukte als auch bestimmte andere ausgewählte Waren mit US-Urspung, von Booten über Bourbon bis hin zu Motorrädern). In einem weiteren Schritt sollten neue spezifische Zölle für ausgewählte Waren aus den USA eingeführt werden. Nähere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Nachdem US-Präsident Trump die länderspezifischen “reziproken” Zölle kurzfristig ausgesetzt hat, hat auch die EU-Kommission alle oben beschriebenen Gegenmaßnahmen vorläufig bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.

Ab 1. Januar 2022 bis 31. März 2025: Stahl-/Aluminiumzölle samt Gegenmaßnahmen suspendiert und durch Quoten ersetzt

Weitere Informationen siehe Kapitel “Ware mit EU-Ursprung bei Einfuhr in die USA”.

Aussetzung der Zusatzzölle aufgrund der Boeing-/Airbus-Streitfälle

Am 15.06.2021 haben sich die EU und die USA auf eine fünfjährige Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen des Airbus-Boeing Handelskonflikts von beiden Seiten erhoben wurden. Außerdem haben sich beide Seiten auf gemeinsame Regeln und Transparenz bei der Subventionierung des Sektors sowie ein gemeinsames Vorgehen gegen marktverzerrende Maßnahmen von Drittstaaten geeinigt. Zudem ist eine Arbeitsgruppe zu Large Civil Aircraft geplant.
Die WTO hatte im Rahmen des 17-jährigen Handelskonflikts den USA Zölle in Höhe von 7,5 Mrd USD und der EU in Höhe von 4 Mrd USD genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung der EU-Kommission.

Seit 1. August 2020: Wegfall bestimmter Zölle im Rahmen des Prinzips der Meistbegünstigung

Die EU schafft Importzölle auf lebenden und gefrorenen Hummer aus den USA rückwirkend zum 1. August auf Basis des Prinzips der Meistbegünstigung ab. Im Jahr 2017 exportierten die Vereinigten Staaten Hummer im Wert von mehr als 111 Millionen US-Dollar in die EU. Die Verpflichtung gilt zunächst für fünf Jahre. Im Gegenzug reduzieren die USA zahlreiche Zölle (siehe vorheriges Kapitel). Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung der USA und der EU.

Seit 8. Mai 2020: Zusatzzölle auf Feuerzeuge und Beschläge

Ab dem 8. Mai 2020 werden bei der Einfuhr in die EU in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle auf Waren der Zolltarifnummer 9613 80 00 (andere Feuerzeuge und Anzünder) in Höhe von 20 Prozent bzw. auf Waren der Zolltarifnummer 3926 30 00 (Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen) erhoben, sofern diese Produkte US-Ursprung haben. Hier finden Sie die dazugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 der EU-Kommission.
Hintergrund sind die von den USA seit dem 8. Februar 2020 erhobenen Zusatzzölle auf Derivate aus Aluminium und Stahl, die nach Ansicht der EU-Kommission Schutzmaßnahmen darstellen, die nicht zu den erlaubten Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen 1994 (GATT) zählen. Die Zusatzzölle bei der Einfuhr in die EU sollen erhoben werden, bis die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits einstellen.

Seit 1. Mai 2020: Angepasster Zusatzzoll von 0,012% auf bestimmte Waren

Da es die USA versäumten, das Gesetz über Ausgleichszahlungen für anhaltende Dumping- und Subventionspraktiken (Continued Dumping and Subsidy Offset Act, CDSOA) mit ihren Verpflichtungen aus den Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang zu bringen, wurde erstmals 2018 ein zusätzlicher Wertzoll von 4,3 % auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den USA eingeführt.
Basierend auf den im Haushaltsjahr 2019 zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile der EU wurde der Zollsatz mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/578 zum 1. Mai 2020 auf 0,012% für folgende Produkte geändert:
Zuckermais (Zolltarifnummer 0710 40 00), Kranwagen/Autokrane (Zolltarifnummer 8705 10 00), Brillenfassungen aus unedlen Metallen (Zolltarifnummer 9003 19 30), Lange Hosen aus Denim (Zolltarifnummer 6204 62 31).

Seit 2. Februar 2019: Schutzzölle bei Ausschöpfen von Eisen-, Stahl- und Aluminiumkontingenten

Um Handelsumlenkungen als Reaktion auf die von den USA verhängten Strafzölle auf Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse zu vermeiden, sowie um einer Schädigung von EU-Herstellern in diesem Bereich vorzubeugen, hatte die EU am 19. Juli 2018 zudem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013 vorläufige Schutzmaßnahmen (Zollkontingente) - betreffend die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse eingeführt.
Am 2. Februar 2019 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 endgültige Maßnahmen für die in Anhang I genannten Produkte eingeführt. Einfuhren der betroffenen Produkte werden innerhalb bestimmter Zollkontingente nur mit dem regulären Drittlandszoll belastet. Darüber hinaus wird bis Mitte 2021 ein Schutzzoll von 25 % auf den Zollwert der eingeführten Waren erhoben.
Die tagesaktuell noch verfügbaren Zollkontingente, die chronologisch verteilt werden, sind hier in der Datenbank der EU-Kommission für Zollkontingente einsehbar. Zur Inanspruchnahme eines möglichen Zollkontingents ist die Abgabe der Kontingentsnummer (letzte vier Stellen) im Feld 39 der Einfuhrzollanmeldung erforderlich. Zusätzlich ist im Feld 36 der Einfuhrzollanmeldung die Codierung “120” für nichtpräferenzielle Zollkontingente aufzunehmen.

Suche nach den betroffenen Produkten

In der TARIC-Auskunftsanwendung der Generalzolldirektion sind entsprechende Zusatz- bzw. Schutzzölle auf Waren mit Ursprung USA hinterlegt. Verfügbare Zollkontingente sind mit der Ordnungsnummer, die in der TARIC-Auskunftsanwendung in der Zeile “Nichtpräferenzielles Zollkontingent” erscheint, in der Datenbank der EU-Kommission für Zollkontingente abrufbar (z.B. Ordnungsnummer 098844 bei der Codenummer 72192210000 mit Ursprung USA).

Seit 20. Juni 2018 Zusatzzölle auf bestimmte Produkte

Als Reaktion auf die nach Section 232 des Trade Expansion Acts von 1962 eingeführten Maßnahmen der US-Regierung erhebt die EU seit dem 20. Juni 2018 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 ebenfalls Zusatzzölle von 25% (Zolltarifnummer 95044000 nur 10 %) auf bestimmte US-Waren in Anhang I der Verordnung.
Die vorgesehene Einführung zusätzlicher Zölle in Höhe von 10, 25, 35 beziehungsweise 50 Prozent auf Einfuhren bestimmter weiterer Waren, die in Anhang II der Verordnung aufgeführt sind, wurde von der EU bis zum 30. November 2021 ausgesetzt. In dieser Zeit soll eine Einigung im Handelsstreit mit den USA auf dem Verhandlungsweg erzielt werden. Sollte dies nicht gelingen, gelten die Zölle gemäß Anhang II ab dem 1. Dezember 2021.

Ware mit chinesischem Ursprung bei Einfuhr in die USA

Ab 14. Mai 2025: Teilweise Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle auf chinesische Waren

Nach bilateralen Gesprächen haben die USA und China die vorübergehende Aussetzung der zuletzt gegenseitig verhängten Zölle vereinbart. Der länderspezifische Zusatzzoll für chinesische Waren beim Import in die USA wird für 90 Tage ausgesetzt, bis auf einen Sockelbetrag von 10 Prozent Zusatzzoll. Im Übrigen bleiben die vor dem 2. April 2025 beschlossenen Zollmaßnahmen der USA gegenüber China in Kraft (z.B. 20 Prozent Zoll wegen der Fentanyl-Problematik, Section 301-Zölle).

Ab 2. Mai 2025: Keine de-minimis-Ausnahme für Einfuhren aus China mehr

Die allgemeine Regelung, dass geringwertige Einfuhren bis zu 800 US-Dollar Wert einer Sendung ("de minimis"), in einem vereinfachten Verfahren und zollfrei in die USA eingeführt werden dürfen, wird mit Wirkung zum 2. Mai 2025 für Einfuhren aus China abgeschafft. Für solche Einfuhren mit Ursprung China gilt grundsätzlich der reguläre Einfuhrzollsatz. Für Postsendungen chinesischer Waren wird ein Zusatzzoll in Höhe von 120 Prozent des Zollwerts der Waren erhoben. Alternativ können Paketdienstleister einen spezifischen Zollsatz anwenden, der 100 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren ab dem 2. Mai 2025 bzw. 200 US-Dollar pro Paket-/Postsendung für Einfuhren ab dem 1. Juni 2025 beträgt.

Ab 5./9. April 2025: “Reziproke” Zusatzzölle für Importe aus sämtlichen Ländern

Zur Bekämpfung von Handelsdefiziten der USA und von angeblich unfairen Zollbedingungen ihrer Handelspartner hat US-Präsident Trump mit einer Executive Order vom 2. April 2025 “reziproke” Zusatzzölle auf Wareneinfuhren aus allen Ländern weltweit erlassen.
Am 5. April 2025 tritt ein genereller Zusatzzoll in Höhe von 10 Prozent auf Importe von Waren aus allen Ländern in Kraft.
Am 9. April 2025 sollten für Importe von Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern, mit denen die USA die größten Handelsdefizite haben, anstelle des generellen Zusatzzolls höhere individuelle Zusatzzölle in Kraft. Diese wurden zwar zwischenzeitlich ausgesetzt, nicht aber für China. Für Importe aus China wurde der zusätzliche Zollsatz in Kraft gesetzt und wiederholt erhöht auf 125 Prozent (Stand 11. April 2025, s. Executive Order vom 9. April 2025).
Die “reziproken” Zusatzzölle gelten zusätzlich zu allen anderen Einfuhrabgaben (u.a. reguläre Zollsätze und ggf. andere Zusatzzölle).
Machen Bestandteile US-amerikanischen Ursprungs mindestens 20 Prozent des Werts einer Ware aus, werden die “reziproken” Zollsätze nur auf den Nicht-US-Anteil der Ware angewendet.
Ausnahmen von den “reziproken” Zusatzzöllen gelten für bestimmte Warengruppen (z.B. die bereits mit Zusatzzöllen belegten Stahl-/Aluminiumprodukte und Kfz / Kfz-Teile sowie bestimmte sensible Waren wie Pharmazeutika, Halbleiter, kritische Mineralien etc.) sowie für Importe aus Kanada und Mexiko im Rahmen des Handelsabkommens USMCA.

Ab 3. April 2025: Zusatzzölle auf Autos und Autoteile

Mit einer Proclamation vom 26. März 2025 hat US-Präsident Trump die Verhängung von Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie wesentliche Teile für diese Fahrzeuge (z.B. Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile, elektrische Komponenten) verfügt. Diese Zölle gelten für alle Einfuhren der betreffenden Fahrzeuge in die USA ab dem 3. April 2025 und für die betreffenden Teile ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, spätestens ab dem 3. Mai 2025. Ausnahmen gelten nur für den in Fahrzeugen / Fahrzeugteilen aus Kanada oder Mexiko enthaltenen Anteil von US-Produkten.

Ab 12. März 2025: Wiedereinführung und Ausweitung der Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte

Die neue US-Regierung unter Donald Trump lässt die ursprünglich 2018 eingeführten Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse wieder aufleben. Zum 12. März 2025 werden sämtliche Aussetzungen / Ausnahmeregelungen - auch gegenüber der Europäischen Union - beendet und die Zusatzzölle wieder in Kraft gesetzt. Zudem wird der betroffene Warenkreis erweitert: Neben den Waren, die in den Bekanntmachungen Proclamation 9705 aus 2018 und Proclamation 9980 aus 2020 sowie unter der Position 9903.80 des Kapitels 99 des US-Zolltarifs (HTSUS) gelistet sind, werden zusätzlich die in den Bekanntmachungen Proclamation 10895 (pdf) und Proclamation 10896 (pdf) gelisteten HTSUS-Codes erfasst. Listen der betroffenen Waren finden sich in Informationen der Grenzschutzbehörde CBP zu Stahlprodukten bzw. zu Aluminiumprodukten.
Für alle betroffenen Waren gilt unabhängig vom Ursprungsland einheitlich ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent, zusätzlich zum regulären Einfuhrzollsatz und ggf. anderen Zusatzzöllen.

Seit 4. März 2025: Erhöhung der Zusatzzölle auf sämtliche chinesische Waren

Mit einer Executive Order vom 3. März 2025 hat US-Präsident Trump die Erhöhung der am 4. Februar 2025 in Kraft getretenen Zusatzzölle auf alle Waren chinesischen Ursprungs von 10 Prozent auf 20 Prozent verfügt.

Seit 4. Februar 2025: Zusätzliche Zölle auf sämtliche chinesische Waren

Mit einer Executive Order hat der neue US-Präsident Donald Trump verfügt, dass ab dem 4. Februar 2025 alle Waren mit Ursprung China oder Hongkong bei der Einfuhr mit einem Zussatzzoll in Höhe von 10 Prozent des Zollwerts belegt werden. Es gibt nur begrenzte Ausnahmeregelungen (z.B. für bestimmte Rückwaren oder Veredelungserzeugnisse). Details finden sich in einer Mitteilung der U.S. Customs and Border Protection (pdf).

Neue Schutzzölle seit 27. September 2024

US-Präsident Biden hatte im Mai 2024 die Fortführung der Zusatzzölle nach Section 301 des Trade Act (s. Abschnitt weiter unten) und die Verhängung neuer Schutzzölle auf chinesische Waren angekündigt, v.a. für Elektroautos, aber auch für Halbleiter, Solarzellen, Batterien etc. Details finden sich in einem Memorandum vom 14. Mai 2024. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung neuer Schutzzölle finden sich in einer Mitteilung des US-Handelsbeauftragten. Die neuen Schutzzölle sind teilweise am 27. September 2024 in Kraft getreten, teilweise treten sie im Laufe der Jahre 2025 / 2026 in Kraft.

Mitteilung vom 30. Januar 2023: USA erkennen WTO-Urteil zu Stahl- und Aluminiumzöllen nicht an

Am 09.12.2022 hatte die WTO entschieden, dass die 2018 von den USA eingeführten Stahl- und Aluminiumzölle gegen WTO-Recht verstoßen. Am 30.01.2023 haben die USA das Urteil zu Fällen, die von China, wie auch Norwegen, der Schweiz und der Türkei eingebracht wurden, zurückgewiesen und Berufung eingelegt. Weitere Informationen finden Sie bei der WTO.

Zusatzzölle auf Grundlage von Section 301 des Trade Act

Die USA erheben Zusatzzölle auf eine ganze Reihe chinesischer Ursprungswaren als Gegenmaßnahme für nach Ansicht der US-Regierung ungerechtfertigte und benachteiligende Handelspraktiken Chinas nach Section 301 des Trade Act von 1974.
Hier in Section 301-China der US-Behörden finden Sie 4 Listen mit chinesischen Produkten, auf die momentan Zusatzzölle bei der Einfuhr in die USA erhoben werden bzw. die zukünftig erhoben werden sollen:
  • Liste 1: 25 % Zusatzzoll seit 06.07.2018
  • Liste 2: 25 % Zusatzzoll seit 23.08.2018
  • Liste 3: Seit 24.09.2018 in Kraft, mit zahlreichen Änderungen die Höhe des Zusatzzolls betreffend, 30 % Zusatzzoll seit 15.10.2019
  • Liste 4: Seit 14. Februar 2020 7,5 % Zusatzzoll auf Waren des “Annex A” in Liste 4 (zuvor waren es seit 01.09.2019 15 %). Die Waren in “Annex C” sind vom ursprünglich ab 15. Dezember 2019 angedachten Zusatzzoll ausgenommen.
Aufgrund der Coronapandemie wurden zahlreiche medizinische Verbrauchsgüter und Sanitätsartikel der Liste 4 im März 2020 auf Antrag einiger Importeuere für alle Importeuere von den Zusatzzöllen ausgekommen. Die betroffenen Produkte finden Sie unter den derzeit drei Dokumenten “Exclusions Granted...”
Derzeit sind 352 Warenarten aufgrund von Ausnahmeregelungen bis zum 31. Dezember 2022 von den Zusatzzöllen befreit. Die betroffenen Produkte sind in der Mitteilung im US-Gesetzblatt vom 28. März 2022 (pdf) aufgeführt.

Suche nach den betroffenen Produkten

Geben Sie auf der Website der US-Regierung zur Section 301-China unten bei “Enter 8-digit HTS Subheading” die Zolltarifnummer Ihres Produktes ein. Dann wird direkt aufgezeigt, ob und wenn ja, in welcher Liste Ihr Produkt mit Ursprung China erfasst ist.
Klicken Sie auf die entsprechende Verlinkung zur Liste links auf der gleichen Website, z.B. auf die “$34 Billion Trade Action (List 1)“ und dort dann auf "Notice of Action (Including List of Products Covered) - June 20, 2018" kommen Sie auf die Liste 1 mit den tatsächlichen Produkten (ab Seite 5). Es fallen hier, wie auf Seite 4 beschrieben steht, 25 % Zusatzzoll an.
Auch bei der Suche in der US-Zolldatenbank gelangen Sie zu diesem Ergebnis, beispielsweise bei der Recherche nach der Zolltarifnummer 2845.90.00 (das erste genannte Produkte in Liste 1). Sie sehen in der Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General” nach dem Hinweis “free” ein Symbol “/”. Fahren Sie mit der Maus über dieses Symbol, erscheint der Hinweis "See 9903.88.01". Das ist der Hinweis auf die 25% Zusatzzoll bei diesem Produkt bei Ursprung China, wie auch aus List 1 auf Seite 4 hervorgeht. Wenn Sie wiederum nach dieser Zolltarifnummer in der US-Zolldatenbank suchen, sehen Sie auch nochmal den Hinweis auf die momentanen 25% Zusatzzoll.
Bitte beachten Sie bei der Suche in der US-Zolldatenbank, dass die Zolltarifnummern weltweit ab der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur (7. Stelle) variieren. Sie müssen bei der Suche in der Datenbank daher die in den USA gültige Zolltarifnummer eingeben, um für die richtige Ware Zusatzzölle zu recherchieren.
Hier finden Sie eine Übersicht der US-Regierung zu den Sections 201 (Solarzellen, Waschmaschinen), 232, 301.
Übersicht zu allen Untersuchungen der Section 301 des Trade Acts von 1974. Dazu gehören:
  • Section 301-China
  • Section 301-EU Beef
  • Section 301-Large Civil Aircraft
  • Section 301- France's Digital Services Tax

Grundlage für die Erhebung von Zusatzzöllen

Entscheidend bei der Erhebung von Zusatzzöllen ist das nichtpräferenzielle Ursprungsland des Produktes, nicht das Ausfuhrland. Es ist laut DIHK, der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, aber nicht auszuschließen, dass der US-Zoll die Zusatzzölle auch bei Warenmarkierungen, wie z.B. „Made in Germany“ erhebt, selbst wenn der nichtpräferenzielle Ursprung laut Ursprungszeugnis nicht auf „Ursprung Deutschland“, sondern beispielsweise auf „Ursprung Schweiz“ lautet.