Wachstumschancengesetz: Verbesserte Forschungszulage

Ende August 2023 hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz beschlossen (Regierungsentwurf). Ziel des Gesetzes ist es, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern, um Investitionen und daraus resultierende Innovationen zu ermöglichen. Durch das Wachstumschancengesetz sollen u.a. auch die Rahmenbedingungen für die Forschungszulage verbessert werden. Die DIHK hatte im Juli gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Folgende Änderungen würden sich gegenüber dem bisherigen Forschungszulagengesetz ergeben:
  • Für Eigenleistungen erhöhen sich die förderfähigen Aufwendungen von aktuell 40 auf 70 Euro pro nachgewiesene Arbeitsstunde mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
  • Sachkosten (neue, bewegliche Wirtschaftsgüter) werden einbezogen.
  • Für Auftragsforschung werden die förderfähigen Aufwendungen von 60 auf 70 Prozent erhöht.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage wird von 1 Mio. (4 Mio bis 31. Dezember 2023) auf 12 Mio. Euro erhöht.
  • KMUs können zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage auf 35 Prozent beantragen (bislang 25 Prozent).
  • Die festgesetzte Forschungszulage wird bei Vorauszahlungen berücksichtigt

DIHK-Kurzbewertung:

Die bei der Forschungszulage vorgenommenen Verbesserungen entsprechen den Forderungen der IHK-Organisation. Insbesondere die Ausdehnung auch auf Sachkosten ist hilfreich, ebenso die Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Dadurch wird die Liquiditätssituation der Betriebe verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit von forschenden Unternehmen in Deutschland gestärkt.
(Quelle DIHK)