CEMT-Genehmigungen berechtigen die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedsstaaten liegen
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Sicherheit der Ladung und können für Schäden, die durch falsche Beladung entstehen, haftbar gemacht werden.