CEMT-Genehmigungen berechtigen die Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedsstaaten liegen
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Sicherheit der Ladung und können für Schäden, die durch falsche Beladung entstehen, haftbar gemacht werden.
Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxi- und Mietwagenverkehrs, des Güterkraftverkehrs bzw. Omnibusverkehrs.