Mobilität
Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Omnibussen oder Straßenbahnen anbieten möchte, benötigt dazu eine Konzession der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung. Der erforderliche Nachweis wird grundsätzlich durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Es gibt dabei
zwei verschiedene Fachkundeprüfungen, je nachdem was für eine Verkehrsart durchgeführt werden soll.
- Taxen- und Mietwagenverkehr
Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr - Omnibusverkehr, Linienverkehr, Ausflugsfahrten mit Pkw, Ferienzielreisen
Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr
Merkblätter
Nähere Informationen über die Prüfung, Vorbereitungsmöglichkeiten (Literaturhinweise und Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen) sowie weitere Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung sind in unseren
Merkblättern
Taxi-/Mietwagenverkehr (PDF-Datei · 175 KB) ode
r Omnibusverkehr (PDF-Datei · 166 KB) zu finden.
Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeiten
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch durch
- eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt nachgewiesen werden. Zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem solchen Unternehmen nachzuweisen. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (Anlage 3 PBZugV) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Abweichend von Satz 1 werden beim Verkehr mit Kraftomnibussen (KOM) Personen, die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ein Straßenpersonenverkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geleitet haben, von der in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 genannten Prüfung befreit. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den jeweiligen Sachgebieten (VO EG Nr. 1071/2009 v. 21.10.2009) (PDF-Datei · 48 KB) vermittelt haben.
Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Nach § 7 Abs. 3 (PBZugV) kann die zuständige IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
Für die Antragsstellung wird eine Gebühr in Höhe von 95,00 EUR erhoben. Nur, wenn Sie die o. g. Voraussetzungen vollständig erfüllen, sollten Sie - zur Vermeidung einer gebührenpflichtigen Ablehnung - den obigen Antrag stellen. Lassen Sie sich von der IHK zuvor telefonisch beraten.
- Antrag | Anerkennung leitender Tätigkeit im Taxen-/Mietwagenverkehr (PDF-Datei · 740 KB)
- Antrag | Anerkennung leitender Tätigkeit (5 Jahre) - innländisches Unternehmen (Straßenpersonenverkehr) (PDF-Datei · 704 KB)
- Antrag | Anerkennung leitender Tätigkeit (10 Jahre) - mehrere Mitgliedsstaaten (Verkehr mit KOM) (PDF-Datei · 705 KB)
Beratung
Persönliche und telefonische Beratungen von angehenden Unternehmern im Straßenpersonenverkehr finden – nach Terminabsprache – statt. Die Termine müssen telefonisch vorab mit Frau Lück vereinbart werden!