Verkehr
Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr (Taxen- und Mietwagenverkehr)
Genehmigungs-/Erlaubnispflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrzeugführer) geeignet sind, anbieten möchte, benötigt dazu eine Konzession.
Sie wird erteilt von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln):
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: +49 (0)221 221-26819, -26388, -28872
Stadt Leverkusen
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406-36454
Straßenverkehrsamt
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen-Opladen
Tel.: +49 (0)214 406-36454
Rhein-Erft-Kreis
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: +49 (0)2271 83-13611
Rheinisch-Bergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2255
Straßenverkehrsamt
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (0)2202 13-2255
Oberbergischer Kreis
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3622
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Straße 41 a
51645 Gummersbach
Tel.: +49 (0)2261 88-3622
Unter der Genehmigungspflicht der Personenbeförderung fallen auch folgende Geschäftsideen:
- Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z. B. im unternehmenseigenen Fahrzeug zum Einkaufen, zur Arztpraxis oder auf anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet werden.
- Limousinen-, Hochzeits- oder VIP-Services
Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes ausmachen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes unter Mietwagenverkehre.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, z. B. bei Beförderungen von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülerinnen und Schüler zu und von ihrer Schule, sofern von der Arbeitsstelle bzw. von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird.
Berufszugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu erfüllen:
- Der Betriebssitz oder Niederlassung des Unternehmens muss im Sinne des Handelsrechts in Deutschland liegen (keine Briefkastenfirma).
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Betriebssitz/Niederlassung
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmung ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben (Auszug aus dem PBefG).
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit der Unternehmerin bzw. des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde zur Erlaubniserteilung folgende Dokumente (nicht älter als drei Monate) vorzulegen:
- Behördliches Führungszeugnis (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister – Punkte (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sowie der für die Führung der Geschäfte bestellten Person nicht, wenn sie wegen schwerer Verstöße rechtskräftig gegen strafrechtliche Vorschriften verurteilt worden ist [§ 1 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, PBZugV].
Zudem sind der Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als drei Monate) folgender Stellen vorzulegen:
- Finanzamt
- Stadt- oder Gemeindekasse
- Krankenkasse
- Berufsgenossenschaft (BG Verkehr)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von der antragstellenden Person benötigt [§ 1 (3) PBZugV].
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Genehmigungsbehörde überprüft, ob die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist, d. h. ob die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung (Muster: Anlage 1 und 2 der PBZugV zu § 2 Abs. 2 Nr. 2). Die Höhe des nachzuweisenden Eigenkapitals hängt von der Anzahl der Fahrzeuge ab:
- Nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug
- Nicht weniger als 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Der Nachweis ist durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einer Steuerberatung, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfung oder vereidigter Buchprüfung ausgestellt werden darf.
Fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch die Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK oder alternativ durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung – wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist – in den nachfolgenden Abschlüssen:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), Deutsche Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschafterin, Technische Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn (VkBl. 2007 S. 692)
Sofern Ihr Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis oder im Oberbergischen Kreis liegt, stellen wir Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen auf Antrag gegen eine Gebühr von 30,00 Euro eine Fachkundebescheinigung aus.
Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeiten
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Fachkundeprüfung) vermittelt haben. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen und aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Nach § 7 Abs. 3 (PBZugV) kann die zuständige IHK mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.
Für die Antragsstellung wird eine Gebühr in Höhe von 115,00 EUR erhoben. Nur, wenn Sie die o. g. Voraussetzungen vollständig erfüllen, sollten Sie - zur Vermeidung einer gebührenpflichtigen Ablehnung - den obigen Antrag stellen. Lassen Sie sich von der IHK zuvor telefonisch beraten. Im nachstehenden Link finden Sie den Antrag:
Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung)
In der Regel wird der Nachweis der fachlichen Eignung durch die erfolgreiche Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) erworben. Sie ist vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Köln ist zuständig für Antragstellende, die ihren Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis haben. Liegt der Wohnort nicht im Bezirk der IHK Köln, finden Sie unter dem Portal https://www.ihk.de Ihre IHK.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Bei einer maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl von 150 Punkte wird folgendermaßen gewichtet:
Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice – 60 Punkte (Dauer: 1 Stunde)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 52,5 Punkte (Dauer: 1 Stunde)
Teil 3: mündliche Prüfung – 37,5 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudie – 52,5 Punkte (Dauer: 1 Stunde)
Teil 3: mündliche Prüfung – 37,5 Punkte (Dauer: 30 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) erreicht hat. Darüber hinaus müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punktezahl erreicht werden, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 90 Punkte erreicht worden sein, entfällt die mündliche Prüfung. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Die Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) umfasst die gemäß Anhang I der Verordnung (EG) 1071/2009 prüfungsrelevante Sachgebiete. Eine detaillierte Übersicht der Sachgebiete kann dem Orientierungsrahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr entnommen werden.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Bücher hin, die u. a. auch über den Buchhandel bezogen werden können:
- Lehrbuch & Fragenkatalog Taxi & Mietwagen
Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer
Autor: Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa, ABSV-HEMA GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, www.verkehrsverlag-hema.de | 36,00 Euro inkl. MwSt. - Ausbildungspaket Taxi- und Mietwagenunternehmer (3 Bücher)
Lehrbuch “Fachkunde & Prüfung”, Prüfungstest, Handbuch “Betriebliches Rechnungswesen”
Autor: Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de | 90,63 inkl. MwSt. - Ausbildungspaket Taxi- und Mietwagenunternehmer (2 Bücher + Onlinetraining)
Lehrbuch “Fachkunde & Prüfung”, Handbuch “Betriebliches Rechnungswesen”, Prüfungs-Online-Training VogelSpOT
Autor: Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de | 110,67 inkl. MwSt. - Ausbildung Betriebsleiter | Fragenkatalog Taxi-/Mietwagenverkehr
Vorbereitung auf die IHK-Sach-/Fachkundeprüfung
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG, Bohlstr. 64, 32312 Lübbecke, www.avb-seminare.de | 45,90 Euro inkl. MwSt.
Weitere Bücher: Ausbildung Verkehrs-/Betriebsleiter/Allgemeine Themen (86,90 Euro inkl. MwSt.), Fahrzeugkostenrechnungsordner (95,00 Euro inkl. MwSt.), Lerncenter (45,65 Euro inkl. MwSt.)
Zusätzlich zu den Ausbildungspaketen können auch noch folgende Fachbücher zusätzlich hilfreich sein.
- BOKraft Kommentar
Autor: Dr. Gehard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de | 36,38 Euro incl. MwSt. - Taxi Handbuch
Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
Autoren: Gergin Ufuk und Herwig Kollar, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, www.huss-shop.de | 26,64 Euro inkl. MwSt.
Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung (Unternehmerprüfung) können auch Lehrgänge besucht werden. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch:
- AMS – Akademie Manfred Schlösser
in Zusammenarbeit mit dem Verband Güterkraftverkehr und Logistik
Schulungsort: SVG-Autohof, Köln-Eifeltor | Anmeldung: Höniger Weg 9, 52224 Stolberg,
Tel. +49 (0)2408 5684, Handy: +49 (0)179 5140540
Internet: www.ams-akademie.de, E-Mail: info@ams-akademie.de - AVB Seminare
Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: Bohlenstr. 64, 32412 Lübbecke, Tel. +49 (0)5741 9099250,
Internet: www.avb-seminare.de, E-Mail: info@avb-seminare.de - IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Kompakte Tageskurse für Taxen- und Mietwagenverkehr
Am Justizzentrum 5, 50939 Köln, Tel. +49 (0)221 9415086
Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs-net.de - Scherag & Lahmik GbR – Verkehrsseminare
Schulungsort: ABC-Fahrschule, Esserstr. 77, 51105 Köln (Humboldt-Gremberg)
Anmeldung: Bonner Wall 37, 50677 Köln, Tel. +49 (0)2204 5065545 oder +49 (0)163 2754580
Internet: www.scherag-lahmik.de, E-Mail: info@scherag-lahmik.de - Verkehrsseminare Fachschule Naumann
Seminarort: Berufsbildungszentrum Köln, Dagobertstr. 35 – 37, 50668 Köln
Anmeldung: In der Stehle 36 b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel. +49 (0)2644 4063334
Internet: www.Fachschule-Naumann.de, E-Mail: info@verkehrsseminare.de - Verkehrsseminare HeMa
Schulungsort: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln-Pesch
Anmeldung: ABSV GmbH, Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. +49 (0)2362 9740960
Internet: www.verkehrsseminare-hema.de, E-Mail: info@verkehrsverlag-hema.de
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die IHK Köln weder die Unterrichtsqualität noch die Lerninhalte der Veranstalter überprüft.
Anmeldung zur Prüfung bei der IHK Köln
Die Prüfungsgebühr beträgt 137,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Einen Überblick über die aktuellen Prüfungstermine und die Anmeldemöglichkeit zur Prüfung finden Sie unter www.ihk-koeln.de im Dokument 5029550.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Prüfungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
HINWEIS: Diese Informationen sollen – als Service der IHK Köln – nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.
Beratung
Persönliche und telefonische Beratungen von angehenden Unternehmern im Straßenpersonenverkehr finden – nach Terminabsprache – statt. Die Termine müssen telefonisch vorab mit Frau Lück vereinbart werden!