Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGM
Zum 1. Juli 2024 wurde die Mautpflichtgrenze von 7,5 t zGM auf mehr als 3,5 t zGM abgesenkt. Mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 t zGM auf mehr als 3,5 t zGM tritt zeitgleich zum 1. Juli 2024 eine sogenannte „Handwerkerausnahme“ in Kraft.
Handwerkerausnahme
Fahrzeuge zwischen 3,5 t zGM und 7,5 t zGM werden von der Lkw-Maut ausgenommen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklichen hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.
Es handelt sich um Berufe aus der Anlage A zu § 1 Abs. 2 und der Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder um mit dem Handwerk vergleichbare Berufe. Eine Liste dieser Berufe finden Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Ob die Voraussetzungen dieser Mautbefreiung vorliegen, kann nicht pauschal im Vorhinein beurteilt werden, sondern hängt von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern ab. Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut und Handwerkerausnahme erteilt das zuständige BALM in Köln oder die Mautbetreiber Toll Collect.