Recht und Steuern

Genehmigungspflichtige Gewerbe

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Überwachungsbedürftige Gewerbe

Sinn und Zweck der Regelung, einige Gewerbe der staatlichen Überwachung zu unterwerfen ist es, in gewerberechtlich „sensiblen“ Branchen Kunden zu schützen. Daher muss jeder, der ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, zunächst anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. In § 38 GewO finden Sie einen großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten, die der Überwachungspflicht unterliegen. Daneben gibt es auch einige spezialgesetzliche Regelungen, wie z.B. das Arzneimittelgesetz und das Kreditwesengesetz.

Gewerbetätigkeiten von A bis Z

Achtung: Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern stellt nur einen Auszug der überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten dar, Ihnen erste Hinweise geben und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden