Recht und Steuern
Genehmigungspflichtige Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe
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Wie wird die Erlaubnis beantragt?
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erlaubnis erfordert in der Regel einen schriftlichen Antrag. In den meisten Fällen ist der Antrag auf einem vorgedruckten Antragsformular zu stellen. Alle weiteren Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind unterschiedlich gestaltet und abhängig von den Gefährdungen, die von dem Gewerbe ausgehen.
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Wer erteilt die Erlaubnis?
Die Zuständigkeit für eine Erlaubniserteilung ist nicht einheitlich geregelt. In den meisten Fällen jedoch ist das jeweilige Bezirksamt zuständig, in deren Bereich der Betriebssitz gegründet werden soll.
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Sinn und Zweck der Regelung, einige Gewerbe der staatlichen Überwachung zu unterwerfen ist es, in gewerberechtlich „sensiblen“ Branchen Kunden zu schützen. Daher muss jeder, der ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, zunächst anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. In § 38 GewO finden Sie einen großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten, die der Überwachungspflicht unterliegen. Daneben gibt es auch einige spezialgesetzliche Regelungen, wie z.B. das Arzneimittelgesetz und das Kreditwesengesetz.
Gewerbetätigkeiten von A bis Z
Achtung: Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern stellt nur einen Auszug der überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten dar, Ihnen erste Hinweise geben und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden